Forderungsmanagement
Was ist mit Forderungsmanagement gemeint?
Haben Sie z. B. als Unternehmen gegen mehrere andere Unternehmen Forderungen, so gilt es, diese gut und umfassend zu verwalten. Es muß, wenn Zahlungsziele angegeben wurden, immer zeitnah geprüft werden, ob der Zahlungseingang rechtzeitig erfolgte. Liegt kein Zahlungseingang vor, muß zügig erinnert werden. Gibt es hier eine Vielzahl von Forderungen, ist ein kleiner Betrieb mit dem Forderungsmanagement bereits sehr stark belastet. Hier empfiehlt es sich dann schon durchaus, das Forderungsmanagement in erfahrene Hände zu geben. Bei Anwälten, die im Inkassobereich tätig sind, ist in der Regel softwareunterstützt ein professionelles Forderungsmanagement möglich.
Über die Kosten kann Sie der entsprechende Anwalt näher informieren.
Das Forderungsmanagement beim Anwalt erfolgt in der Form, daß sobald dem Anwalt Ihre Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen (z. B. Rechnungen, Mahnschreiben, etc.) vorliegen, dieser entweder den Schuldner noch einmal anwaltlich zur Zahlung auffordert (dies ist in der heutigen Zeit in den wenigsten Fällen erfolgreich) oder unmittelbar ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Dieses wird dann professionell durchgeführt und Sie brauchen sich hinsichtlich der vielen unterschiedlichen Positionen, die im Mahnbescheid ausgefüllt werden müssen, keine Gedanken zu machen.
Beim Wettlauf der Gläubiger ist beim Inkasso Geschwindigkeit entscheidend. Technik und Kompetenz des Anwalts sind hier von herausragender Bedeutung.
Sollten Einwände des Schuldners vorgebracht werden, die zu beachten sind, so können diese auf rechtliche Relevanz geprüft werden und Sie als Gläubiger werden umgehend informiert. So kann evtl. auch die ehemals gute Kundenbeziehung wieder hergestellt werden, wenn es ein Mißverständnis gab.
Während es Forderungsmanagements werden laufend die Erfolgsaussichten von Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen geprüft. So ist eine Kostenkontrolle jederzeit gewährleistet. Sie als Gläubiger werden bei wichtigen Änderungen oder neuen Informationen informiert und können dann unter wirtschaftlichen Aspekten entscheiden, welche Kosten anfallen sollen.
So wird die Gefahr, daß Sie ihr “gutes Geld” dem “schlechten Geld” hinterherwerfen, gebannt.
Auch Verjährungsfragen und die Durchsetzbarkeit Ihres Anspruchs im übrigen werden vom Anwalt in der Regel geprüft .
Liegt dann ein Titel gegen den Schuldner vor, geht es weiter mit der Zwangsvollstreckung.