Erbrechtliche Beratung – Tätigkeitsbereiche im Detail
- Klärung von Ansprüchen auf den Pflichtteil (Ehegatte, Eltern und Kinder)
- Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen und sowie Auskunftsansprüchen und Rechnungslegungsansprüchen
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Erbverträgen, ggf. auch mit Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
- Mitwirkung bei der Abfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamenten
- Hilfe beim überschuldeten Nachlaß – Prüfung der Ausschlagungsnotwendigkeit und Herbeiführung der Haftungsbegrenzung
- Mitwirkung im Erbscheinserteilungsverfahren
- Mitwirkung bei der Ermittlung und Auseinandersetzung des Nachlasses (auch Verhandlungen mit den anderen Miterben)
- Mitwirkung bei der Abfassung von Testamenten (Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen, ggf. Testamentsvollstreckung)
- Im besonderen Fällen auch das Treffen von Regelungen in Bezug auf Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
- Mitwirkung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Hilfe bei der Korrespondenz mit dem Nachlaßgericht, Banken, Finanzämtern, Notaren, Versicherungen u.a.
- Klärung der Erfolge und der Besonderheiten bei Auslandsbezug durch andere Staatsangehörigkeit und Nachlaß im Ausland
- Vertretung von Erben im Ausland (über e-mail, Fax und Telefon)
- und vieles andereSie werden im Erbfall “rundum” betreut.