Anwalt für Erbrecht und Scheidungsanwalt

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Für ein Klageverfahren vor den Zivilgerichten (Amtsgericht oder Landgericht) muß ein Gerichtskostenvorschuß eingezahlt werden, der in der Regel 3 Gebühren beträgt. In Familiensachen sind es ggf. nur 2 Gebühren. Wenn Sie eine Klage wegen einer Forderung von 6000 EUR z.B. beim Landgericht Würzburg erheben wollen, müssen 3 Gebühren zu 165 EUR, also insgesamt 495 EUR Gerichtskosten eingezahlt werden.

Die Höhe einer einzelnen Gerichtsgebühr können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Streitwert bis … € Gebühr … €
500 35,00
1000 53,00
1500 71,00
2000 89,00
3000 108,00
4000 127,00
5000 146,00
6000 165,00
7000 184,00
8000 203,00
9000 222,00
10000 241,00
13000 267,00
16000 293,00
19000 319,00
22000 345,00
25000 371,00
30000 406,00
35000 441,00
40000 476,00
45000 511,00
50000 546,00
65000 666,00
80000 786,00
95000 906,00
110000 1026,00
125000 1146,00
140000 1266,00
155000 1386,00
170000 1506,00
185000 1626,00
200000 1746,00
230000 1925,00
260000 2104,00
290000 2283,00
320000 2462,00
350000 2641,00
380000 2820,00
410000 2999,00
440000 3178,00
470000 3357,00
500000 3536,00