Fristen und Verjährung
Verjährung
Ihre Ansprüche verjähren je nach Art des Anspruchs nach einiger Zeit. Eine Verjährungsfrist kann Monate oder Jahre umfassen. Im Kaufrecht „verjährt“ die Beweiserleichterung für Verbraucher z.B. schon nach 6 Monaten.
Der Gegner kann sich nach Ablauf einer Verjährungsfrist auf deren Ablauf berufen und Ihr Anspruch ist dann nicht mehr durchsetzbar. Lassen Sie deshalb, wenn Sie meinen, gegen jemand einen Anspruch auf irgend etwas zu haben, frühzeitig die Frage der Verjährung prüfen.
Fristen
Neben den Verjährungsfristen gibt es auch Kündigungsfristen z.B. bei Miet- und Arbeitsverträgen.
Auch diese gilt es vor Ausspruch der Kündigung zu beachten.
Am wichtigsten sind aber die Fristen für eine Klage oder ein anderes Rechtsmittel. Diese können zwischen wenigen Tagen (einer Woche!) und einem Monat liegen.
So beträgt die Berufungsfrist einen Monat und sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
Für die Fristberechnung ist oft auch der Zugang eines Schriftstückes beim Mandanten von Bedeutung. Wenn Sie einen wichtigen Brief (einen Steuerbescheid, eine Kündigung oder etwas ähnliches) mit der Post bekommen, bewahren Sie den Umschlag des Briefes mit auf!
Dieser kann ggf. als Beweis dienen (Poststempel oder Vermerk des Zustelldatums).
Wenn Sie sich über den Ablauf einer Frist nicht sicher sind, kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt! Wenn eine Frist für eine Reaktion, einen Widerspruch, eine Klage oder ein anderes Rechtsmittel abgelaufen ist, nutzt es nichts mehr, daß man vielleicht im Recht ist, denn nach Fristablauf kann man dieses Recht dann nicht mehr durchsetzen.