Arbeitsrecht – Schwerpunkt von Rechtsanwalt Pieconka
Im Bereich des Arbeitsrechts ist Rechtsanwalt Pieconka gerne in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Arbeitsrechtliche Beratung
- Vertragsgestaltungen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- etc.
Rechtsanwalt Pieconka vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist also mit beiden Interessenssphären vertraut.
Im Sozialrecht ist Rechtsanwalt Pieconka in der Regel nicht tätig!
Hinweise:
1. Sollte Ihnen gekündigt werden, ist die Kündigung möglicherweise nicht gerechtfertigt. Dies muß sehr schnell nach Zugang der Kündigung geprüft werden, denn die Frist zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung! Wird diese Frist versäumt, ist die Kündigung rechtlich nicht mehr angreifbar!
2. Im Bereich des Arbeitsrechts muß man in der Regel nicht durch einen Anwalt vertreten sein. Oft ist es natürlich sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, wenn es um schwierigere Rechtsfragen geht. Nur ein Fachmann vermag z.B. ein Zeugnis zu beurteilen oder die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu beurteilen.
3. Im arbeitsrechtlichen Verfahren müssen die Parteien ihre Anwaltskosten im Normalfall selbst tragen. Das bedeutet, daß man auch wenn man gewinnt, seinen Anwalt selbst bezahlen muß. Aber ggf. übernimmt ja die Rechtsschutzversicherung die Kosten.