Erbrecht – Schwerpunkt von Rechtsanwalt Pieconka
Das Erbrecht regelt den Übergang vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger. Hier kann Ihnen Rechtsanwalt Pieconka auf vielfältige Weise helfen.
Das Erbrecht regelt aber auch die Rechte und Pflichten des Erben. Fast jeder Mensch erbt oder vererbt.
Aber kommt dann auch alles, was vererbt wird, in die “richtigen Hände” (die, an die der Erblasser gedacht hat)? Daß dies oft nicht so ist, liegt daran, daß die wenigsten Menschen das Erforderliche über das Erbrecht wissen und viele sogar vergessen, ihren Nachlaß zu regeln. Auch kommt es häufig vor, daß unklare, falsche oder unwirksame Regelungen getroffen oder wichtige Versorgungsgesichtspunkte übersehen werden.
Wer vermeiden will, hier Fehler zu machen, sollte sich von Rechtsanwalt Pieconka beraten lassen oder sich über das Erbrecht selbst umfassend informieren.
Es stellen sich viele Fragen: Warum erbrechtliche Regelungen treffen? Wer hilft? Was sollte man regeln? Wie soll man das machen?
Erbrechtliche Gestaltungsmittel sind z. B. Testament, Erbvertrag, Vermächtnis und Schenkung, …
Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Erbrechts: Details
Vorsorgevollmacht
Haben Sie vielleicht auch einmal an eine Patientenverfügung gedacht? Was passiert, wenn Sie ohne Bewußtsein im Krankenhaus liegen …? Wird dann vielleicht eine wildfremde Person als Betreuer bestellt? Hier kann auch eine Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Gesundheitsbetreuungsvollmacht von Nutzen sein.
Erbschein
Für einen Erbschein und in auch in vielen anderen Erbrechtsfragen ist das Amtsgericht – Nachlassgericht – zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich hier nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Wenn also z.B. eine Person in Würzburg verstorben ist, dann ist für den Erbschein das Nachlaßgericht Würzburg zuständig.
Der Schwerpunkt liegt hier in der Beratung im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge und private Vermögensnachfolge, der Vorsorge und der damit zusammenhängenden Regelungen ( Testament, Erbvertrag, Schenkung, …).
Natürlich übernimmt Rechtsanwalt Pieconka auch die Vertretung in Erbauseinandersetzungsfällen, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, bei der Beantragung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckung, Nachlaßabwicklung, im Erbprozeß u. a..
Pflichtteilsrecht
Nach dem Pflichtteilsrecht kann jemand, der „enterbt“ wurde, ggf. noch Pflichtteilsansprüche haben. Mehr hier zum Pflichtteilsrecht.