Zwangsvollstreckung
Sie wird immer schwieriger! Oder erfolgreicher?
Die Zwangsvollstreckung erfolgt in der Regel wegen Geldforderungen. Hier ist einmal die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher möglich oder in das unbewegliche Vermögen des Schuldners mit Hilfe des Vollstreckungsgerichts.
Wichtig ist, daß Sie Ihren Anwalt detailliert über die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners aufklären und hier ggf. schon im Vorfeld eigene Ermittlungen aufnehmen. Je mehr Sie über Ihren Schuldner wissen, desto leichter hat es der Anwalt dann hinsichtlich der Vollstreckungsmaß- nahmen.
Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, einen Privatdetektiv einzuschalten, wenn es um größere Summen geht.
Auch die Ermittlung des aktuellen Wohnortes des Schuldners sollte durch Sie möglichst im Vorfeld erfolgen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, einerseits über die Meldebehörden, über Auskunftsdienste oder die Deutsche Post.
Manchmal kann es natürlich auch sein, daß ein Schuldner sich ggf. unter Verstoß gegen das Meldegesetz „absetzt“. Dann sind natürlich Vollstreckungsmaßnahmen nicht möglich. Hier sind ggf. intensive Ermittlungen hinsichtlich es Wohnorts des Schuldners erforderlich. Diese lohnen sich im Regelfall nur bei größeren Forderungssummen, die dann möglicherweise auch vollstreckt werden können.
Hat der Schuldner Insolvenz angemeldet, sind Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr möglich. Dann muß Ihre Forderung ordnungsgemäß im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Hierbei gibt es auch gewisse Formalien zu beachten.
Forderungsüberwachung
Oft kommt es vor, daß ein Schuldner aktuell kein pfändbares Vermögen und/oder kein pfändbares Einkommen hat.
Dann ist es wichtig, daß der Titel ordnungsgemäß aufbewahrt wird und dann nach unter Umständen einigen Monaten oder Jahren wieder auf den Schuldner zugegangen wird und evtl. eine weitere Zwangsvollstreckung versucht wird.
Wichtig ist es daher in diesem Zusammenhang, daß Sie Ihren Schuldner im Auge behalten. Verlegungen des Geschäftssitzes oder des Wohnsitzes sollten Sie stets festhalten und Ihren Anwalt informieren. Oft ziehen Schuldner schon innerhalb eines Jahres zweimal um, so daß nach einigen Jahren eine Wohnsitzermittlung sich unter Umständen als ausgesprochen aufwendig herausstellt.