Fotorecht und Bildrecht – Urheberrecht
Rechtsanwalt Pieconka ist auch intensiv mit Fragen des Fotorechts und des Bildrechts im weitesten Sinn beschäftigt (da Fotograf im Nebengewerbe).
Das Urheberrecht gehört daher auch zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit. Urheberrechtsverletzungen durch Bilderklau auf Facebook und anderswo sind inzwischen leider an der Tagesordnung. Auch Jugendliche (wenn sie einsichtsfähig sind – laut Landgericht München ab 15) und ggf. deren Eltern (wenn ein Aufsichtspflichtverletzung vorliegt) sind hier als Verantwortliche in Anspruch zu nehmen.
- Recht am eigenen Bild – Wahrung Ihrer Rechte und Interressen
- Vertretung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Urheberrechtsverletzungen und Fotoklau – Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
- Beratung von Fotografen und Models (und deren Vertretung)
- Vertragsgestaltungen, Regelung von Nutzungsrechten
- Vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärungen
- u.a.
Einige Details finden Sie hier: Personenfotos, Urheberecht, Panoramafreiheit u.a.
Mehr dazu finden Sie auch auf den speziellen Seiten von Rechtsanwalt Pieconka: Fotorecht und Bildrecht
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