Inkasso-Forderungen zu „lotto2win“ durch einen angeblichen Rechtsanwalt Thomas Müller
Warnhinweis zu Forderungsschreiben betreffend „lotto2win“
Es liegen Hinweise auf Schreiben vor, in denen ein angeblicher Rechtsanwalt Thomas Müller aus Bernkastel‑Kues Forderungen aus einem behaupteten Lotterievermittlungsvertrag geltend macht.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand bestehen erhebliche Zweifel sowohl an der Identität des auftretenden „Rechtsanwalts“ als auch an der Seriosität der Forderung.
Besonders auffällig ist, dass der genannte Rechtsanwalt nach bisherigem Stand nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK auffindbar ist, obwohl dieses gerade der Überprüfung der anwaltlichen Zulassung dient. Auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, das für zugelassene Rechtsanwälte grundsätzlich vorgeschrieben ist, war nach den bisherigen Recherchen nicht ersichtlich.
Hinzu kommt, dass das geschilderte Forderungsschreiben zwar eine Forderungsaufstellung enthalten soll, jedoch keine Bankverbindung des Anwalts oder der angeblichen Forderungsinhaberin angegeben ist.
Zugleich wird teils behauptet, frühere Abbuchungen vom Konto hätten nicht funktioniert. Diese Widersprüchlichkeit ist zumindest ungewöhnlich und gibt zusätzlichen Anlass zur Vorsicht.
Sollten sich ferner die Hinweise bestätigen, dass auf der zugehörigen Website Fotos und Profile real existierender, tatsächlich aber anderer Personen verwendet werden, wäre dies ein weiteres gewichtiges Indiz gegen die Authentizität des gesamten Auftritts.
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Das dort portraitierte „Anwaltsporträt“ eines Thomas Müller entspricht in Wahrheit einem anderen, realen Rechtsanwalt (Andrew Brownstein, Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, USA). Es wird also offenbar das Foto eines völlig anderen Juristen verwendet, ohne dass ein Zusammenhang zum behaupteten „RA Müller“ besteht.
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Eine angeblich ebenfalls in der Kanzlei tätige „Lena Wuschanski“ ist als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin nicht auffindbar. Das verwendete Foto entspricht vielmehr einer anderen Person aus einer ausländischen Kanzlei (Corporate Associate Kailey Flanagan, Wachtell, Lipton, Rosen & Katz).
Die verwendete Website wirkt zudem nach ihrem Gesamteindruck sehr neu und inhaltlich auffällig.
Betroffenen ist daher anzuraten, entsprechende Schreiben nicht ungeprüft hinzunehmen, keine vorschnellen Zahlungen zu leisten und keine weiteren persönlichen oder bankbezogenen Daten preiszugeben. Zunächst sollten die anwaltliche Zulassung, der behauptete Vertragsschluss und die Anspruchsgrundlage sorgfältig überprüft werden.
