Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet aktuell Abmahnungen für das Werk „Kontor Top of the Clubs Vol.62“ für die angebliche Rechteinhaberin, die DigiRights Administration GmbH. Es werden als „Vergleichsangebot“ 2400,– EUR als Schadenersatz und Anwaltsgebühren verlangt. Es sind auch Personen im Raum Würzburg betroffen.

Angeblich ist seine Mandantschaft Inhaberin des „ausschließlichen Rechts, das Musikalbum Kontor Top of the Clubs Vol.62 im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen. öffentlich zugänglich zu machen“. Es handelt sich also keineswegs um ein Unternehmen,  welches unmittelbar die Rechte der Musikproduzenten oder der Bands vertritt, sondern um eine allein (oder zumindest auch) zu dem Zweck von Abmahnungen gegründete GmbH. Sie hat angeblich Ihren Sitz in Darmstadt.

Das hier betroffene Filesharing-Netzwerk war Bittorrent.

Auch sei deutlich darauf hingewiesen, daß im Falle einer Abmahnung von Ihnen keine Erklärung ungeprüft abgegeben werden sollte. Auch Zahlungen vor einer ausführlichen Beratung beim Anwalt können sehr gefährlich sein, da sie als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Eine Zahlung beendet zudem einen Rechtsstreit nicht, wenn nicht eine entsprechende Vergleichsvereinbarung getroffen wird!

Wenn Sie ein entsprechendes oder ähnliches Abmahnschreiben erhalten haben, lassen Sie sich auf jeden Fall hinsichtlich des weiteren Vorgehens anwaltlich beraten.