Würzburg hat sehr viele Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Aktuell im Dezember 2021 ergibt eine Abfrage beim Anwaltssuchdienst der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Anzahl von 615 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die im Raum Würzburg zugelassen sind.
Die Zahl der Fachanwaltschaften nahm in den vergangenen Jahren auch immer mehr zu, wobei man sich dann langsam fragen muß, wie viel Sinn es macht, wenn es bald für jedes Rechtsgebiet eine Fachanwaltschaft gibt. Insgesamt hat der „Fachanwalt“ für sein Spezialgebiet natürlich seine Berechtigung.
So gibt es auch zahlreiche sehr erfahrene und gute Anwälte, die seit 20 Jahren und mehr in ihren Fachgebieten tätig sind und allein aufgrund ihrer Erfahrung ggf. mehr Kompetenz haben, als ein Fachanwalt. Dann sind da auch noch die Allgemeinanwälte, die allein schon aufgrund ihrer Mandantenstruktur ein sehr breit gefächertes Spektrum abdecken müssen – ähnlich einem Allgemeinarzt. Sie erfüllen die Aufgabe einer „Rundumbetreuung“, haben aber auch ihre Schwerpunkte und verweisen im Extremfall dann an einen Fachanwalt oder anderen Spezialisten.
In Würzburg ist die Justiz im Justizzentrum Würzburg konzentriert. In der Ottostraße 5 findet man das Landgericht und Amtsgericht Würzburg mit allen ihren Abteilungen (wie z.B. das Familiengericht, das Insolvenzgericht, das Grundbuchamt, die Strafabteilungen, das Vormundschaftsgericht und alle anderen. Auch die Staatsanwaltschaft befindet sich hier.
Das Verwaltungsgericht und das Arbeitsgericht und Sozialgericht sind in anderen Gebäuden in der Stadt zu finden.
Die Universität Würzburg sorgt zudem mit der juristischen Fakultät für ständigen „Nachwuchs“.
Hier finden Sie einige Rechtsanwälte Würzburgs und weitere Informationen.
Krimifans beziehungsweise Tatort-Fans haben in Würzburg ihren fränkischen Heimatkrimi, den Dadord Würzburch. Produziert wird dieser von einem engagierten Team von Hobbyfilmern mit viel Lokalkolorit und immer einem „Augenzwinkern“. Lokalpolitiker und Würzburger Theaterschauspieler sind im „Dadord“ gerne zu Gast.
Termine in Zeiten des Corona-Virus Covid-19 – Anwaltstätigkeit
Liebe Mandanten, aktuell wird das öffentliche Leben immer mehr eingeschränkt. Persönliche Kontakte sind auf ein Minimum zu beschränken. Ich stehe Ihnen daher gerne telefonisch und elektronisch per e-mail und oder auch über Videoanrufe über Skype oder Jitsi und ICQ zur Verfügung (ggf. mit Einschränkungen in Bezug auf den Datenschutz!). Termine in der Kanzlei sind im Regelfall nicht notwendig. Ein Mandat kann heute fast in jedem Fall auch ohne persönlichen Kontakt bearbeitet werden. Fast alles kann am Telefon besprochen werden.
Soweit nicht das Gericht Originale benötigt, kann alles an Dokumenten zu Ihrem Fall oder Ihrer Scheidung elektronisch per e-mail oder auf anderem Wege übersandt werden.
Es ist aktuell nicht bekannt, ob die Justiz ebenfalls in den „Pausenmodus“ gesetzt wird. Fristen laufen momentan weiter … Ob und inwieweit Gerichtstermine verschoben werden, ist ebenfalls noch nicht bekannt.
Laufende Verfahren werden – soweit möglich – natürlich auch weiter bearbeitet.
Rufen Sie einfach an! Tel. 0931-46079111 oder senden Sie eine e-mail.
Es kann dann ein konkreter Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch vereinbart werden. Notwendige Unterlagen (Mandatsannahmefragebogen, Datenschutzerklärung u.a.) sende ich Ihnen gerne im Vorfeld per e-mail oder per Post zu.
Weiter Kontaktdaten finden Sie hier: Kontakt Für etwaige Video-Telefonate erfragen Sie bitte nähere Informationen.
Wieder einmal in identischer Aufmachung und gleicher Methode füllen Spam-Mails von WebRanking bzw. einem Daniel Mauch die elektronischen Postfächer und verspricht eine höhere Positionierung in den Suchmaschinenergebnissen. Gleiches gilt für Ben Fischer mit seoagentur-opt.net mit offenbar dem gleichen dubiosen Betreiber.
Da die Firma gar nicht greifbar existiert, sondern nur eine Briefkastenfirma mit angeblicher Anschrift in der Schnorrstraße 70 bzw. Karl-Marx-Straße 23 in Dresden ist, ist sie natürlich auch nicht „Google certified partner“.
Die tollen Referenzen sind reine Phantasie – die Firmen existieren nicht.
Behauptet wird: „Die Optimierung dauert normalerweise 2-5 Tage. Nach der Beendung der Optimierung schicken wir einen ausführlichen Bericht über die vorgenommenen Änderungen.“
So kann die Optimierung gar nicht funktionieren, denn das ist in der Regel eine längerfristige Angelegenheit, die sorgfältig geplant und begleitet werden sollte. Vor allem ist nach dieser Zeit selten ein Ergebnis messbar …
Angeblich gibt es das Geld zurück, wenn es keine Verbesserung gibt – doch wie soll man das realisieren, wenn es kein vollständiges Impressum gibt. Eine derart dubiosen Firma sollten Sie auf keinen Fall den Zugang zu Ihrer Website gestatten.
Ob hier sogar ein dreister Betrugsversuch vorliegt, ist leider bisher nicht überprüfbar, da sich „Geschädigte“ in der Regel nicht melden.
Gelogen wird bei den e-mails auf jeden Fall. Denn es wird behauptet, daß die Seiten mit bestimmten Suchbegriffen nicht unter den Top 10 seien, was definitiv in einigen Fällen aber so ist!
Für die 190 EUR gehen sie lieber ein paar mal gut Essen und schreiben Sie 2 – 3 Artikel/Beiträge auf Ihrer Website – davon haben Sie definitiv mehr!
Derartige Post sollten Sie umgehend löschen!
Bereits vor den Vorgängern wurde von Rechtsanwalt Pieconka in Würzburg gewarnt: Spam
Immer wieder ist man als Anwalt aus Würzburg natürlich auch im Umland unterwegs. So war heute ein längerer Termin wegen einer Scheidung beim Amtsgericht bzw. Familiengericht in Gemünden am Main im Landkreis Main-Spessart.
Ein Scheidungsverfahren kann kurz und schmerzlos sein, aber manchmal ist bis zum Scheidungstermin nicht alles geklärt bzw. Folgesachen strittig.
Durch unvollständige Auskünfte ist hier nun die Frage des Zugewinns noch offen und der nacheheliche Unterhalt, der manchmal zu zahlen ist.
Immerhin konnte im Termin die Teilung des Hausrats erledigt werden, was vorher leider nicht geklappt hatte. Wenn sich bzgl. der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats die Parteien nicht einigen können, so kann auch dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ob dann im Rahmen einer gerichtlichen Verteilung jeder bekommt, was er möchte ist dann völlig offen, weshalb hier immer eine Einigung im Vorfeld anzustreben ist. Zum Hausrat gehören prinzipiell auch Haustiere, weshalb diesbezüglich eine Einigung noch sinnvoller sein kann!
Was manche Anwälte nicht wissen, ist, daß Folgesachen mind. 2 Wochen vor dem Scheidungstermin rechtshängig gemacht werden müssen, sonst fallen sie nicht in den Scheidungsverbund. Wegen des seit dem 01.09.2009 geltenden neuen Rechts muß der Antrag auf Entscheidung von Folgesachen im Verbund spätestens 2 Wochen vor der(mutmaßlich abschließenden) mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache rechtshängig gemacht werden (§ 137 Abs. 2 Satz 2 FamFG).
Hier war gleich in 3 Folgesachen ein entsprechender Antrag notwendig geworden.
Bleibt zu hoffen, daß dann nach Vorliegen der weiteren Auskünfte, die Scheidung ausgesprochen und der Rest geklärt werden kann.
Gewerberegistrat und Freiberufregistrat der GES Registrat GmbH – die neue Variante einer Branchenbuchabzocke
Offenbar seit Januar agiert mit angeblichem Sitz in Berlin die GES Registrat GmbH mit dem Geschäftsführer Patrick Zilm im Bereich der Branchenbuch- bzw. Register-Abzocker-Szene. Die Gerichtsstraße 65 soll den offiziellen Charakter des Täuschungsschreibens wohl noch zusätzlich fördern. Seltsamerweise ist im Impressum der Website die Gerichtsstraße 61 angegeben …
Wie aus anderen Quellen in Erfahrung gebracht wurde, ist die Nr. 65 die Adresse eines Schwimmbads „Stattbad“. Die Post wird umgeleitet. Einschreiben mit Rückschein an diese Adresse sind nicht zustellbar. Ferner enthält das Schreiben ein „Wappen“ bzw. Logo welches umstilisiert das Landeswappen Berlins mißbraucht – der stilisierte Bär mit Flügeln … Man hat hier einigen Aufwand bei der Gestaltung betrieben. Der „offizielle“ Eindruck bleibt, aber es reicht nicht für eine Ordnungswidrigkeit wegen des Mißbrauchs des Landes- bzw. Stadtwappens.
Um was geht es überhaupt?
Mit einem offiziell auf Umweltpapier behördlich aussehend aufgemachten Schreiben wird man entweder vom Gewerberegistrat oder vom Freiberufregistrat in Fettschrift und unterstrichen aufgefordert, fehlende oder fehlerhafte Daten (bei Annahme) zu korrigieren. Da ist auch schon von einer Registrat-Nr. die Rede – man ist also angeblich unter dieser bereits offiziell erfaßt.
Dann gibt es aber noch eine weitere Aufforderung „muß durch Sie ergänzt werden“ – also nicht freiwillig …
Nur wenn man dann das Kleingedruckte rechts sehr sorgfältig liest, stellt sich heraus, daß dies ein sehr teurer Eintrag in einem „Nutzlosverzeichnis“ ist, den man beantragen kann und dafür dann 588,– EUR jährlich über mindestens 2 Jahre zahlt. Im Kleingedruckten steht dann auch, daß es sich um ein behörden- und kammerunabhängiges Angebot handelt, also das ganze nichts offizielles ist und man ja gerade diesen Anschein erwecken möchte … Und es besteht aber keinerlei Geschäftsbeziehung!
Wer also hier – was beabsichtigt ist – das versteckte „Angebot“ übersieht, und meint, einer Behördenaufforderung nachzukommen ist in der Falle gelandet.
Und wehe, man kommt der ersten Aufforderung nicht nach, dann kommt schon gut ein paar Wochen später ein weiteres Schreiben, daß man seinen „Pflichten“ nicht nachgekommen ist und das vorangegangene Schreiben nicht beantwortet hat.
Die Homepage macht die Täuschung noch deutlicher.
Unter Ausschreibungen findet man von der www.bund.de-Seite übernommenen Ausschreibungen. Und die Wirtschaftsnachrichten sind auch nur ein übernommener News-Feed von n-tv – beides keine eigenen Inhalte, aber sie unterstreichen den „staatlichen“ Charakter. Die Zahl der „registrierten“ Unternehmen darf sicher bezweifelt werden. Sie ist nicht überprüfbar und zudem sind darin offenbar öffentlich zugängliche oder aus Adressdatenbanken übernommene Datensätze enthalten.
Auch Unternehmen in Würzburg sind betroffen.
Das „Vorbild“?
Das ganze wirkt schon sehr dreist und auch mutig, nachdem gegen die Verantwortlichen des „Vorbilds“ bei der Staatsanwaltschaft Köln massenhaft Strafanträge wegen Betrugs u.a. gestellt wurden. Wie schon seit langem die GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale) in Köln versucht man es mit nun mit der gleichen Masche offenbar im ganz großen Stil mit mehreren Registern und hohem Portoaufwand. GES und GWE haben auch schon zwei Buchstaben gemeinsam.
Schon Probleme?
Allerdings scheint die erste Bank bei dem Spielchen schon nicht mehr mitmachen zu wollen, nachdem ein Mandant berichtete, daß eine geänderte Bankverbindung mitgeteilt wurde.
Man hat sogar bei Google Werbeanzeigen geschaltet, mit denen ein „kostenloser“ Blogeintrag auf WordPress.com, beworben wurde, der die warnenden Anwälte als böse darstellt und das eigene falsche Verhalten als legal und zulässig rechtfertigt. Wer so etwas nötig hat … Auch einen Rechtsanwalt hat man zur Verteidigung des Geschäftsgebahrens und zum Eintreiben des Geldes inzwischen wohl gefunden …
Abwehr
Wenn Sie hier in die Falle getappt sind, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen – besser keine direkte Kontaktaufnahme versuchen! Es gibt Möglichkeiten, sich gegen einen solchen „Vertrag“ zu wehren! Eine Forderungsabwehr ist hier auf schnelle und klare Art notwendig. Neben einer Anfechtung ist auch eine negative Feststellungsklage möglich.
Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung nach dem Bundesgerichtshof zulässig
Wie schon bisher in der Rechtsprechung durchaus als zulässig angesehen, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß (Az. XII ZB 20/14) vom 29. Oktober 2014 festgestellt, daß die Interessen des nichtehelichen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft höher zu bewerten sind, als das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück.
Hintergrund der Entscheidung war, daß die im Jahr 1944 geborene Antragstellerin die Feststellung begehrte, daß der im Jahr 2011 verstorbene S. ihr Vater sei. Das Amtsgericht die Anträge Antragstellerin, die Leiche des Verstorbenen zu exhumieren, eine Gewebeprobe zu entnehmen und die Vaterschaft festzustellen, zurückgewiesen.
Der beteiligte eheliche Sohn des Verstorbenen hatte die Einwilligung in die Exhumierung und Gewebeprobenentnahme verweigert. Dies war jedoch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei der Interessenabwägung unbeachtlich.
Das Interesse der Antragstellerin an der Feststellung der Vaterschaft ist jedoch nicht deswegen geringer zu bewerten, weil sie damit vor allem die Geltendmachung eines Erbrechts verfolgt. Das Wis-sen um die eigene Herkunft ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Daran ändert nichts, dass im Einzelfall bei der Klärung der Abstammungsfrage vermögensrechtliche Interessen im Vordergrund stehen können (OLG München FamRZ 2001, 126, 127). Zudem hat das Beschwerdegericht zu Recht ausgeführt, dass auch die Teilhabe an dem väterlichen Erbe ein legitimes Interesse darstellt.
Damit ist eindeutig klargestellt, daß eine Exhumierung generell durch das Kind verlangt werden kann, sowohl um das Abstammungsinteresse als auch legitime vermögensrechtliche Interessen als pflichtteilsberechtigter Nachkomme zu verfolgen.
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens interessiert viele Mandanten, aber nicht immer kann hier eine konkrete Einschätzung der Dauer vorgenommen werden.
A. Der Regelfall
Üblicherweise dauert ein Scheidungsverfahren fünf bis acht oder neun Monate. Das ist oft auch von der “Belastung” des zuständigen Familiengerichts abhängig. Die Scheidung kann im Einzelfall aber auch länger dauern oder in erheblich kürzerer Zeit abgewickelt werden. Manchmal liegt die Ursache für die Verzögerung natürlich auch beim Ehepartner, der auf Aufforderungen des Gerichts vielleicht gar nicht oder nur sehr zögerlich reagiert.
B. Ein “verkürztes” Verfahren
Je besser die Vorbereitung ist, desto schneller kann ein Verfahren ablaufen. Herrscht bzgl. aller Punkte Einigkeit gibt es mehrere Varianten, das Verfahren zu “abzukürzen”:
1. Sie treffen vor der Stellung des Scheidungsantrags eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle kritischen Aspekte abdeckt und insbesondere auch den Versorgungsausgleich ausschließt oder in anderer Form regelt.
Die bis 2009 gültige Wartezeit von einem Jahr gilt nicht mehr. Es ist also durchaus möglich zum Notar zu gehen, alles zu regeln, und sobald die Urkunde vorliegt kann der Anwalt den Scheidungsantrag stellen – der sich dann nur noch auf die Scheidung selbst bezieht und damit das Verfahren um mehrere Monate verkürzt.
2. Alternativ kann – wenn es sich anbietet – im Scheidungsverfahren die Zustimmung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Dies kann aber auch nur dann funktionieren, wenn der andere Ehepartner auch anwaltlich vertreten ist und wenn beide Ehepartner während der Ehe ungefähr gleich hohe Anwartschaften haben.
Wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war (bis zu 3 Jahre) findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Ein solches Verfahren ist dann auch kürzer. Nach kurzer Ehe ist also im Normalfall auch die Scheidung etwas kürzer.
Lassen Sie sich ausführlich durch Scheidungsanwalt Pieconka in Würzburg beraten: Kontakt
Das Nachlaßgericht und die Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
Von besonderer Bedeutung im Erbrecht ist das Nachlaßgericht, denn jede letztwillige Verfügung ist zu eröffnen, wenn sich nur irgendwelche Anhaltspunkte ergeben, daß sie äußerlich oder dem Inhalt nach eine solche darstellt. Dabei erfolgt bei der Eröffnung keine Nachprüfung der Wirksamkeit der Verfügung.
Die Eröffnung geschieht auch, damit die Beteiligten Gelegenheit bekommen, ihre Rechte zu wahren. Entwürfe sind nicht maßgeblich (werden nicht eröffnet).
Das Nachlaßgericht muß immer die Urschrift eröffen, bei mehreren Urschriften alle Urschriften. Wenn nun eine Urschrift nicht mehr vorhanden ist (oder z.B. nicht aus dem Ausland beschafft werden kann) dann geht auch eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift, jedoch keine einfache Kopie oder Abschrift. Im Ausnahmefall kann allerdings ggf. eine Kopie das Erbrecht beweisen, auch wenn sie in der Regel nicht eröffnet wird.
Vor einer Eröffnung kann auch kein Erbschein erteilt werden.
Bei der Eröffnung bekannte mögliche Pflichtteilsberechtigte werden in der Regel durch das Nachlaßgericht über ihrer Rechte grob informiert. Jeder bei der Eröffnung nicht erschienene Beteiligte bekommt aber nur von dem Inhalt Kenntnis, der ihn betrifft. So erfährt z.B. ein Vermächtnisnehmer nichts über etwaige andere Vermächtnisse oder andere „Elemente“ des Testaments, die ihn nicht betreffen.
Wie kommen die Testamente überhaupt zum Nachlaßgericht?
Wenn der Erblasser gestorben ist, muß jede Verfügung von Todes wegen, die sich nicht schon beim zuständigen Nachlaßgericht oder einem Amtsgericht befindet, unverzüglich beim Nachlaßgericht abgeliefert werden (dies ergibt sich aus § 2259 BGB).
Es gibt hier also eine Ablieferungspflicht!
Weitere Informationen finden Sie unter Erbrecht und allgemein natürlich einiges auf Erbrecht Würzburg! Welche konkrete Unterstützung Ihnen hier angeboten wird, finden sie bei den Details. Bei weiteren Fragen können Sie auch gerne anrufen unter 0931-46079111 – Rechtsanwalt Pieconka.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet aktuell Abmahnungen für das Werk „Kontor Top of the Clubs Vol.62“ für die angebliche Rechteinhaberin, die DigiRights Administration GmbH. Es werden als „Vergleichsangebot“ 2400,– EUR als Schadenersatz und Anwaltsgebühren verlangt. Es sind auch Personen im Raum Würzburg betroffen.
Angeblich ist seine Mandantschaft Inhaberin des „ausschließlichen Rechts, das Musikalbum Kontor Top of the Clubs Vol.62 im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen. öffentlich zugänglich zu machen“. Es handelt sich also keineswegs um ein Unternehmen, welches unmittelbar die Rechte der Musikproduzenten oder der Bands vertritt, sondern um eine allein (oder zumindest auch) zu dem Zweck von Abmahnungen gegründete GmbH. Sie hat angeblich Ihren Sitz in Darmstadt.
Das hier betroffene Filesharing-Netzwerk war Bittorrent.
Auch sei deutlich darauf hingewiesen, daß im Falle einer Abmahnung von Ihnen keine Erklärung ungeprüft abgegeben werden sollte. Auch Zahlungen vor einer ausführlichen Beratung beim Anwalt können sehr gefährlich sein, da sie als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Eine Zahlung beendet zudem einen Rechtsstreit nicht, wenn nicht eine entsprechende Vergleichsvereinbarung getroffen wird!
Wenn Sie ein entsprechendes oder ähnliches Abmahnschreiben erhalten haben, lassen Sie sich auf jeden Fall hinsichtlich des weiteren Vorgehens anwaltlich beraten.
Abmahnung durch die Corbis GmbH – Rechtsanwälte Waldorf Frommer
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind eine Kanzlei in München, die für Abmahnungen bekannt ist und die sowohl bei Filesharing, wie auch bei sonstigen – angeblichen – Urheberrechtsverletzungen auftritt.
Auch die Corbis GmbH läßt durch diese Kanzlei Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Unter der Domain corbisimages.c*m betreibt die Corbis GmbH als Teil eines größeren „Konzerns“ ein Bilderportal, über das Bilder einzeln oder im Abo erworben werden können.
Die Corbis GmbH als angeblicher Bildrechteinhaber läßt durch Waldorf und Frommer im aktuellen Fall ein winziges Bild abmahnen, welches auf der Homepage der Mandantschaft verwendet wurde.
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Bildentfernung gefordert und Auskunft über die den Nutzungszeitraum (zur späteren Bezifferung der Schadensersatzes) verlangt.
Um was geht es hier?
Die Corbis GmbH hat Bildnutzungsrechte an den Bildern, die von ihr vertrieben werden. Wird ein solches Foto auf einer Internetseite genutzt, ohne daß ein entsprechendes Nutzungsrecht erworben wurde, liegt im Regelfall eine Urheberrechtsverletzung vor.
Diese kann Schadenersatzansprüche – zumeist in der Form der Lizenzanalogie – auslösen. Hinzu kommen Anwaltskosten und sonstige Rechtsverfolgungskosten in angemessener Höhe …
Eine Abmahnung ist immer auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen!
Keine Unterlassungserklärung sollte ungeprüft unterschrieben werden!
Kein vorschnelle Zahlung leisten (auch wenn es vielleicht um Pornos geht)!
„Keine Panik!“ – Blieben Sie ruhig!
Lassen Sie sich vor jeder Reaktion rechtlich beraten!
Jedes aktuelle Bild unterliegt grundsätzlich dem Urheberrecht. Was immer die Bildersuche z. B. bei Google anzeigt, ist mit Urheberrechten behaftet. Wer hier ein Foto kopiert und verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Ausnahmen kann es bei „lizenzfreien“ Bildern geben, bei denen der entsprechende Nachweis geführt werden kann, daß keine Lizenz (räumlich und zeitlich und ggf. nach Art der Nutzung beschränkt) erforderlich ist. „Royalty free“ – lizenzfrei ist aber je nach Anbieter ggf. an enge vertragliche Bedingungen geknüpft und es ist oft ein einmaliges Honorar für das Bild zu zahlen.
In Würzburg und bundesweit können Sie sich hier an Rechtsanwalt Pieconka wenden, wenn Sie Hilfe brauchen.