Eine Mandantin berichtete von einem doch etwas merkwürdigen Fall, der sich nach einigen Recherchen in diversen Foren aber nicht als untypisch herausstellte:
Die Mitarbeiter von der Firma Baby Smile „überfallen“ die Mütter, die gerade entbunden haben, noch in den Entbindungsstationen der Krankenhäuser.
Scheinbar lukrative Angebote für Babyfotos werden hier den Müttern unterbreitet. Oft von der Geburt erschöpft und hormonell beeinflusst, sind hier einfache „Opfer“ zu finden. Die Babys werden dann wohl nach geschulter Standardmethode abgelichtet und mit den ersten Bildern dann der Köder für die teuren Produkte ausgelegt. Wenn man nicht gleich das teure Paket mit Fotobuch nimmt, ist es dann wohl manchmal mit der Freundlichkeit der Mitarbeiter von „Baby Smile Fotografie“ auch schon vorbei. Die meisten Mütter lassen sich wohl schnell „einwickeln“ und wenn das nicht funktioniert, gibt es wohl mitunter etwas freundlichen Druck .
Unverlangt wird dann ggf. das gar nicht gewollte rund 200 EUR teure „Eltern und Freunde“-Paket zugeschickt … dann wird nett, aber mit Nachdruck auf Bezahlung hingewirkt, oder die Rücksendung verlangt … was bei den „schönen Erinnerungen“ dann schon vielleicht schwer fallen kann.
Hauptsächlich geht es darum, hier Geschäft am Kindbett zu machen und das Verhalten der Firma erinnert dann doch irgendwo an die „Ambulance Chasers“ – Amerikanische Anwälte, die dem Krankenwagen der Unfallgeschädigten hinterherfahren, um die Vollmacht und das Mandat noch vor der Operation zu bekommen. „Wettbewerb“ wird so schon „an der Quelle“ ausgeschaltet und dem Kunden die Möglichkeit genommen, sich objektiv den Fotografen oder die Fotografin seines Vertrauens zu suchen.
Die Preisgestaltung ist angesichts der „Massenabfertigung“ wohl auch nicht als wirklich günstig anzusehen. Angeblich zahlt man nur, was gefällt, aber es wird in nicht gerade neutralem Umfeld gehandelt.
Und im Preis ist dann der Prozentsatz der „Nichtabnehmer“ mit einkalkuliert, für die vergeblich produziert wurde.
In einigen Foren ist von Abzocke zu lesen, in anderen ist man sehr zufrieden. Bleibt zu hoffen, daß die Mütter „objektiv“ bleiben und ggf. man das ganze vielleicht einmal näher prüft.
Vermutlich gibt es mit einigen (Privat-)Kliniken Verträge, da ja eigentlich keine Gewerbetreibenden sonst in das Krankenhaus dürften … sonst wären da dann ja auch die Versicherungsvertreter, Babyprodukthersteller, etc. …
Schon etwas seltsam, aber die Kliniken meinen vielleicht, auch mit dem Zusatzangebot dieses Dienstleisters attraktiver zu sein …
Update (April 2014):
Wie weitere Ermittlungen ergeben haben, werden wohl „Exklusiv-Verträge“ mit gewissen Kliniken geschlossen, die es gleichzeitig verbieten, daß andere „neutrale“ Fotografen, dort auch ihre Leistung anbieten können.
So wurde z.B. von einer Klinik einem interessierten Fotografen geantwortet:
Während der Laufzeit des Vertrages mit dem Unternehmen BabySmile besteht leider keine Möglichkeit, als Babyfotograf für unser Haus tätig zu sein und damit eine Werbeplattform zu erhalten.
Eine andere Klinik:
Wir sehen unsere Babygalerie als Angebot der Geburtsklinik für die Eltern, welche dieses annehmen können oder nicht. Hierfür haben wir bereits vor längerer Zeit mit der Fa. Babysmile einen spezialisierten Dienstleister als Partner gefunden, mit dem sowohl die Klinik wie auch die Eltern zufrieden sind. Eine Ausweitung des Angebots auf weitere Dienstleister/Fotografen ist nicht vorgesehen und auch nicht im Sinne der Eltern.
Vor dem Hintergrund, daß hier dann völlig einseitig und verbraucherfeindlich den jungen Eltern Baby Smile-Leistungen exklusiv aufgedrängt werden (statt z.B. eine Liste mit Babyfotografen zur Auswahl vorzulegen), ist das Angebot höchst bedenklich, wettbewerbsverzerrend und ggf. sogar ein Verstoß gegen die §§ 3, 4 UWG – was ohne noch nähere Informationen aber nicht abschließend geprüft werden kann. Die Kliniken, die hier Vertragspartner von der Firma sind, wirken auf jeden Fall zu Lasten der Verbraucher bei dieser Wettbewerbsbeeinträchtigung mit. Ob dies insbesondere bei Kliniken mit öffentlichem Träger überhaupt zulässig ist, wäre noch eine andere Problematik. Auf die Frage nach einer entsprechenden Ausschreibung, schwieg sich eine solche Geburtsklinik aus …