Gewerberegistrat und Freiberufregistrat der GES Registrat GmbH – die neue Variante einer Branchenbuchabzocke
Offenbar seit Januar agiert mit angeblichem Sitz in Berlin die GES Registrat GmbH mit dem Geschäftsführer Patrick Zilm im Bereich der Branchenbuch- bzw. Register-Abzocker-Szene. Die Gerichtsstraße 65 soll den offiziellen Charakter des Täuschungsschreibens wohl noch zusätzlich fördern. Seltsamerweise ist im Impressum der Website die Gerichtsstraße 61 angegeben …
Wie aus anderen Quellen in Erfahrung gebracht wurde, ist die Nr. 65 die Adresse eines Schwimmbads „Stattbad“. Die Post wird umgeleitet. Einschreiben mit Rückschein an diese Adresse sind nicht zustellbar. Ferner enthält das Schreiben ein „Wappen“ bzw. Logo welches umstilisiert das Landeswappen Berlins mißbraucht – der stilisierte Bär mit Flügeln … Man hat hier einigen Aufwand bei der Gestaltung betrieben. Der „offizielle“ Eindruck bleibt, aber es reicht nicht für eine Ordnungswidrigkeit wegen des Mißbrauchs des Landes- bzw. Stadtwappens.
Um was geht es überhaupt?
Mit einem offiziell auf Umweltpapier behördlich aussehend aufgemachten Schreiben wird man entweder vom Gewerberegistrat oder vom Freiberufregistrat in Fettschrift und unterstrichen aufgefordert, fehlende oder fehlerhafte Daten (bei Annahme) zu korrigieren. Da ist auch schon von einer Registrat-Nr. die Rede – man ist also angeblich unter dieser bereits offiziell erfaßt.
Dann gibt es aber noch eine weitere Aufforderung „muß durch Sie ergänzt werden“ – also nicht freiwillig …
Nur wenn man dann das Kleingedruckte rechts sehr sorgfältig liest, stellt sich heraus, daß dies ein sehr teurer Eintrag in einem „Nutzlosverzeichnis“ ist, den man beantragen kann und dafür dann 588,– EUR jährlich über mindestens 2 Jahre zahlt. Im Kleingedruckten steht dann auch, daß es sich um ein behörden- und kammerunabhängiges Angebot handelt, also das ganze nichts offizielles ist und man ja gerade diesen Anschein erwecken möchte … Und es besteht aber keinerlei Geschäftsbeziehung!
Wer also hier – was beabsichtigt ist – das versteckte „Angebot“ übersieht, und meint, einer Behördenaufforderung nachzukommen ist in der Falle gelandet.
Und wehe, man kommt der ersten Aufforderung nicht nach, dann kommt schon gut ein paar Wochen später ein weiteres Schreiben, daß man seinen „Pflichten“ nicht nachgekommen ist und das vorangegangene Schreiben nicht beantwortet hat.
Die Homepage macht die Täuschung noch deutlicher.
Unter Ausschreibungen findet man von der www.bund.de-Seite übernommenen Ausschreibungen. Und die Wirtschaftsnachrichten sind auch nur ein übernommener News-Feed von n-tv – beides keine eigenen Inhalte, aber sie unterstreichen den „staatlichen“ Charakter. Die Zahl der „registrierten“ Unternehmen darf sicher bezweifelt werden. Sie ist nicht überprüfbar und zudem sind darin offenbar öffentlich zugängliche oder aus Adressdatenbanken übernommene Datensätze enthalten.
Auch Unternehmen in Würzburg sind betroffen.
Das „Vorbild“?
Das ganze wirkt schon sehr dreist und auch mutig, nachdem gegen die Verantwortlichen des „Vorbilds“ bei der Staatsanwaltschaft Köln massenhaft Strafanträge wegen Betrugs u.a. gestellt wurden. Wie schon seit langem die GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale) in Köln versucht man es mit nun mit der gleichen Masche offenbar im ganz großen Stil mit mehreren Registern und hohem Portoaufwand. GES und GWE haben auch schon zwei Buchstaben gemeinsam.
Schon Probleme?
Allerdings scheint die erste Bank bei dem Spielchen schon nicht mehr mitmachen zu wollen, nachdem ein Mandant berichtete, daß eine geänderte Bankverbindung mitgeteilt wurde.
Man hat sogar bei Google Werbeanzeigen geschaltet, mit denen ein „kostenloser“ Blogeintrag auf WordPress.com, beworben wurde, der die warnenden Anwälte als böse darstellt und das eigene falsche Verhalten als legal und zulässig rechtfertigt. Wer so etwas nötig hat … Auch einen Rechtsanwalt hat man zur Verteidigung des Geschäftsgebahrens und zum Eintreiben des Geldes inzwischen wohl gefunden …
Abwehr
Wenn Sie hier in die Falle getappt sind, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen – besser keine direkte Kontaktaufnahme versuchen! Es gibt Möglichkeiten, sich gegen einen solchen „Vertrag“ zu wehren! Eine Forderungsabwehr ist hier auf schnelle und klare Art notwendig. Neben einer Anfechtung ist auch eine negative Feststellungsklage möglich.
Update Juli 2017: Inkasso