Homoscheidung – Aufhebung eine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Nicht nur Ehen werden geschieden, sondern auch Lebenspartnerschaften aufgehoben. Das geht ggf. sogar ohne Anwaltsbesuch. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften lassen sich in der Regel einfach „online“ auflösen, wobei natürlich nur die Vorbereitung online, per e-mail, Fax und Telefon abgewickelt wird. Zum Gerichtstermin müssen natürlich auch hier persönlich erscheinen.
Das Aufhebungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 oder auch 5 Monate:
- Sie teilen die notwendigen Daten online mit und schicken die Vollmacht zu.
- Der Aufhebungsantrag wird für Sie eingereicht.
- Im Gerichtstermin erfolgt die Aufhebung dann mit Rechtsanwalt Ulf Pieconka oder einem beauftragten Anwalt.
- Mit dem rechtskräftigen Aufhebungsbeschluß ist dann die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft erledigt.
Vor Durchführung des Verfahrens können Sie einen Kostenvoranschlag per e-mail (kostenfrei) bekommen.
Das Verfahren ist um so einfacher, je einiger sich beide Lebenspartner/innen hinsichtlich der Aufhebung un der Folgesachen wie Unterhalt, Hausratsteilung und sonstige Vermögensteilung sind.
Aus Kostengründen und vielleicht auch zur Beschleunigung kann hier eine Vereinbarung vor der Einreichung des Aufhebungsantrages getroffen werden.
Auch dafür kann die Trennungszeit genutzt werden.
Die gesamte Kommunikation kann weltweit per e-mail abgewickelt werden, also auch aus dem Ausland. Lediglich zum Aufhebungstermin ist dann ein Besuch des deutschen Familiengerichts notwendig.
Nähere Informationen erhalten Sie von Rechtsanwalt Ulf Pieconka auch gerne telefonisch und per e-mail. Nehmen Sie einfach Kontakt auf: Kontakt