Die Hunter Forderungsmanagement GmbH betreibt Inkasso für die GES Registrat GmbH

Branchenbuchabzocke nun auf der zweiten Stufe

Wie schon berichtet, verschickt die GES Registrat GmbH „Eintragungsofferten“, die wie amtliche Behördenschreiben aufgemacht sind und an versteckter Stelle im Fließtext das Angebot und den Preis enthalten. Beim flüchtigen Lesen geht diese essentielle Information unter – darauf ist das Schreiben angelegt.
Nach diesseitiger Ansicht handelt es sich dabei um arglistige Täuschung.

Dies betrifft das „Gewerberegistrat“ und das „Freiberufler-Registrat“!

Nachdem man nun zahlreiche Opfer gefunden hat, die sich zur Wehr setzen und nicht bezahlen, tritt nun auf der zweiten Stufe des Geschäftsmodells die Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Potsdam auf. Geschäftsführer ist Marcel Meyfarth:

HUNTER Forderungsmanagement GmbH
Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
Deutschland

Geschäftsführer: Marcel Meyfarth
Registergericht: Amtsgericht Potsdam

Diese Gesellschaft – gar nicht weit von dem Sitz der GES Registrat GmbH – betreibt nun das Inkasso gegen die Kunden wider Willen, die sich betrogen fühlen und nicht bezahlen wollen.

Die Domain der HUNTER Forderungsmanagement GmbH ist allerdings nicht auf diese sondern auf  die
ad.agda GmbH, Christine Rostin, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin eingetragen, einer Agentur für Anwaltsvermittlung mit wiederum dem Geschäftsführer Marcel Meyfarth …

Laut moneyhouse ist/war der Geschäftsführer der GES Registrat GmbH Patrick Zilm ebenfalls an der HUNTER Forderungsmanagement GmbH beteiligt. Somit wird klar, wo die Verflechtungen liegen. Möglicherweise werden dann in der „dritten“ Stufe, die billigen Anwälte von ad.agda GmbH beauftragt …
Vielleicht sollte ein geschädigter Gewerbetreibender seinen Fall der ad.agda GmbH übergeben, die dann quasi gehen sich selbst vorgehen müßte …

Man verlangt hier mal eben nun 737,65 EUR auf Basis der angeblichen ursprünglichen Forderung der GES Registrat GmbH …

Mit dem nächsten Schreiben droht man nun auch an, sich mit dem Auftraggeber wegen einer Klage in Verbindung zu setzen.

Es wäre in der Tat wünschenswert, wenn dem Treiben bald ein gerichtliches Ende gesetzt würde.

Man sollte beachten, daß das Prozeßrisiko 1. Instanz bei 588 EUR Streitwert bei mind. 682,60 EUR liegt (wenn beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten sind).
Aber das sollte es vielleicht wert sein, sich gegen diese „Landplage“ für Gewerbetreibende und Freiberufler zur Wehr zu setzen und bei einem vernünftigen Gericht sollte ohnehin die Gegenseite die Kosten tragen müssen.