Jede Facebook-Fanseite, nahezu jede Gruppe sowie auch einige nicht ausschließlich private Profile, sind impressumspflichtig.
Bisher ist es schwierig, hier den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, da Facebook hier keine brauchbaren Funktionen zur Verfügung stellt. So war es bisher notwendig, eine Impressum-App einzusetzen und zusätzlich weitere Angaben zu machen und/oder einen Link zum Impressum auf der normalen Homepage zu setzen.
Diverse Anbieter von anderen Plattformen haben sich teilweise inzwischen an die gesetzlichen Vorgaben angepaßt und geben Ihren Mitgliedern/Kunden eine entsprechende Möglichkeit, ein entsprechendes Impressum einzurichten (wie z.B. auch die Model-Kartei und einige Anwaltsverzeichnisse).
Der wohl überwiegend deutsche Druck auf Facebook (ähnliche gesetzliche Regelungen gibt es aber auch in der Schweiz und Österreich), hat jetzt zu einer Verbesserung geführt.
Seitenbetreiber können jeweils bei den Informationen zu einer Seite ein Impressumsfeld ausfüllen. Das neue Impressumsfeld wird dann nach der Schritt für Schritt eingeführten Designänderung der Seiten demnächst auch entsprechend besser sichtbar sein.
Achtung: Ob und in wie weit dann das neue Feld und die Platzierung der Information der deutschen Rechtsprechung genügt, bleibt abzuwarten. Von daher wird empfohlen, die alten Lösungen zunächst beizubehalten!
Auf jeden Fall ist damit ist ein erfreulicher Schritt getan, der das Risiko einer Abmahnung deutlich reduzieren dürfte – aber derzeit auch erhöht. Es kann sich niemand mehr „herausreden“, da das Feld beim Erstellen einer Seite deutlich sichtbar ist.
Voraussetzung ist natürlich, daß die gesetzlich geforderten Angaben dort vollständig sind. Wer auf eine vollständigen Namen, vollständige Anschrift mit Straße und Hausnummer, e-mail oder andere Pflichtangaben verzichtet, wird weiterhin ein hohes Risiko haben.
Wo trägt man die neuen Daten ein?
Seite bearbeiten/Seiteninfo aktualisieren – Feld Impressum – bearbeiten …
Für (öffentlich sichtbare) Gruppen scheint es diese Funktion (noch) nicht zu geben und auch nicht für Profile, die als „Firmenauftritt“ mißbraucht werden (und damit ebenfalls impressumspflichtig sind).
Hier müssen jeweils noch eigene Lösungen „gebastelt“ werden.
Hinweis: Die Impressumspflicht/Anbieterkennzeichnungspflicht gilt generell auch in der Schweiz und in Österreich.