Werkstattverweis auch bei fiktiver Abrechnung nach Eigenreparatur
Das Landgericht Siegen hat in seinem Urteil vom 5.11.13 (Az. 1 S 32/12) festgestellt, daß auch nach erfolgter Eigenreparatur durch einen Kfz-Mechaniker als Geschädigten, dieser nach fiktiver Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis auf eine günstigerer Reparaturmöglichkeit bei einer technisch gleichwertigen Fachwerkstatt verwiesen werden kann und er hierzu keines konkreten Angebots bedarf. Ein Prüfbericht der gegnerischen Versicherung genüge dafür.
Der Verweis sei auch nicht unzumutbar, wenn eine wirtschaftliche Verbundenheit der Referenzwerkstatt durch einen Partnerschaftsvertrag gegeben ist, solange die Stundenverrechnungssätze tatsächlich allgemein zugängliche Sätze sind.
Das Landgericht hatte aber im Verfahren auch festgestellt, daß es sich nicht um ein seit der Erstzulassung durchgehend in einer Vertragswerkstatt des Herstellers gewartetes Fahrzeug handelte.
Insoweit wurde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hier nur zusammengefaßt und leicht ergänzt.
Quelle: NJW Spezial, 4/2014 S. 106