Aus aktuellem Anlaß noch eine Warnung vor der „Landingpage“ aus der Werbung unter anderem bei Facebook:

Das

b2b-kundenportal.de (es gibt hier absichtlich keinen direkten Link!)

bezweckt allein die Abzocke von Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Die „Button-Regelung“ des § 312g Abs. 3 BGB gilt nicht im Bereich b2b also zwischen zwei Unternehmern.

Die hatte der Bundesrat zwar gewollt, aber es wurde im Gesetz nur der Verbraucherschutz verankert. Die wohl befürchtete B2B-Abzocke hat sich entsprechend realisiert.

Zwischen Unternehmern gilt weder das Recht zum Widerruf (§ 312d BGB) noch die „zahlungspflichtig bestellen“-Knopf-Regelung!

Dies nutzen Firmen, wie die Melango.de GmbH in Chemnitz.
Im Impressum der o.g. Seite findet dann der geschädigte Gewerbetreibende auch noch zusätzlich „Rechtliches“ – eine Seite, auf der ihm Gerichtsentscheidungen bereits reihenweise zitiert werden, damit er am besten gleich aufgibt und für den sinnlosen „Zugang“ 2 Jahre lang zahlt. Neben dem „jetzt anmelden“-Knopf in leuchtendem Orange befindet sich in blau auf hellgrau (im Gegensatz  zum sonst bunten Seiteninhalt) der folgende Hinweis, der durchaus überlesen werden kann, wenn man frustriert alle Seiten angeklickt hat und sich für fast alles auf dem „Portal“ anmelden muß.

Kosten/Leistung:

Folgende Leistungen erhalten

Sie in unserem Loginbereich.

Durch Drücken des Buttons

„Jetzt anmelden“ entstehen

Ihnen Kosten von 240,00 Euro

inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate

zu je 20,00 Euro) bei einer

Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

 

Also 480 EUR zzgl. Umsatzsteuer sind zu zahlen, wenn man sich dort anmeldet …

§ 307 BGB gilt allerdings auch für Unternehmer. Es ist aber fraglich, wie das die Gerichte künftig sehen werden.
Überraschend und damit unwirksam könnte die Kostenregelung sein, wenn man annehmen würde, daß für das,was man ja nicht genau der Seite entnehmen kann, 480 EUR zahlen soll.
Wenn die tatsächliche „Leistung“ sonst eher unentgeltlich zu finden ist.

Derzeit kann man vor eine Anmeldung in erster Linie nur warnen. Einen langen Rechtsstreit mit entsprechenden Kosten und Aufwand werden die meisten Gewerbetreibenden eher scheuen – darauf setzen die Abzocker …

b2b-Abzocke Melango

Die Rechnung enthält unzulässigerweise keinen Umsatzsteuerausweis und anrufen kann nur, wer erneut zusätzlich bezahlt …

Auch in der ARD wurde darüber berichtet: http://www.ardmediathek.de/das-erste/ratgeber-geld/neue-abzocktricks-wie-verbraucher-reingelegt-werden?documentId=13430960