Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012 – 38 O 37/12:
Das Landgericht hat festgestellt, daß die Handlung, mit listigen Formularen „gewonnene Kunden“ danach mit Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Inkassoandrohungen zu überhäufen, eine systematische Fortsetzung der vorherigen Formularaussendung darstellt.
Das Landgericht Düsseldorf hat insoweit die Auffassung des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. bestätigt, daß dies eine geschäftlich unlautere Handlung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 UWG und § 4 Nr. 1 UWG darstellt.
Die Gewerbeaukunft-Zentrale ist schon seit langem bekannt dafür, Auskunftsformulare zu versenden, die dann „versehentlich“ von den Empfängern ausgefüllt und zurück gesandt werden ohne daß der Inhalt näher geprüft wird. Folge ist dann ein teurer Eintrag in einem nutzlosen Verzeichnis.
Mindestens eine Variante der Formulars darf auch aufgrund einer Gerichtsentscheidung nicht mehr verwendet werden. Wenn Sie Opfer mit diesem Formular wurden, können damit Ihre Chancen gestiegen sein, sich gegen die Machenschaften zu wehren. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!
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