Wie auf der Seite der Kollegen berichtet wurde, ist erstmalig eine Abmahnung wegen der „Link Teilen“-Funktion bei Facebook erfolgt.
Es empfielt sich also dringend, bei Nutzung dieser Funktion, das Miniaturbild zu deaktiveren, bevor der Link geteilt wird, weil die Veröffentlichung des Miniaturbilds im eigenen Profil oder auf einer Facebook-Seite bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
Das gilt natürlich um so mehr, wenn ein Foto direkt (nicht nur ein Link) veröffentlicht bzw. “geteilt” wird. Jedes Teilen ist eine eigene “Veröffentlichungshandlung” – erfordert also die dafür notwendigen Rechte.