Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wird die Kritik an dem neuen „Rundfunkbeitrag“ immer deutlicher. Nun liegt auch ein Gutachten dazu vor, welches der der Handelsverband HDE in Auftrag gegeben hatte. Es kommt dem Ergebnis, daß der Beitrag gegen das Grundgesetz verstößt.

Schon vorher waren Gebührenerhöhungen und Selbstbedienung zu Lasten der Gebührenzahler ohne Klagemöglichkeit dagegen verfassungsrechtlich bedenklich, da Gebühren nur dazu dienen dürfen, die Grundversorgung sicher zu stellen, nicht aber dazu, z.B. immens teure Sportveranstaltungen live zu übertragen oder  extremste Einkommen, Honorare und vor allem Pensionen der Selbstbediener im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu finanzieren.

Einige Verfahren sind schon laufend. Hier beauftragen Sie ggf. einen auf solche Angelegenheiten spezialisierten Rechtsanwalt.