Mieter muß keine Fotos der Mietwohnung durch den Vermieter dulden – Verkauf der Mietwohnung
Eine interessante Entscheidung zum Mietrecht hat das Amtsgericht Steinfurt getroffen (Az. 21 C 987/13, Urteil v. 10.4.2014). Der Mieter muß Fotos der Mietwohnung durch den Vermieter oder dessen Makler nicht dulden.
Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Duldung der Anfertigung von Fotos in den an den Mieter vermieteten Innenräumen. Duldungsansprüche sind nur hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen gesetzlich normiert und nur Besichtigungen durch Kaufinteressenten sind grundsätzlich zu dulden.
Grundsätzlich sind die Rechte und Interessen der Vertragsparteien zu berücksichtigen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Teil des Eigentumsrechts des Vermieters aus Art. 14 GG ist auch das Recht zur grundsätzlich freien Disposition über das Eigentum, welches Ihm das Recht auf Veräußerung gibt.
Auf Mieterseite stehen dem der berechtigte Besitz, der ebenfalls vom grundrechtlichen Eigentumsschutz des Art. 14 GG umfaßt ist und darüber spielen hier das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) und das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) entgegen.
Diese Rechte sind durch die Fertigung und Veröffentlichung von Lichtbildern aus der Wohnung verletzt, da entsprechende Fotos einen Einblick in die grundrechtlich geschützte Wohnung des Mieters geben.
Das Gericht führt aus, das demgegenüber der Eingriff in das grundrechtlich geschützte Verwertungsrecht des Vermieters gering sei.
Eine Wohnung läßt sich auch durch Fotos von außen und durch Grundrisse näher beschreiben und verkaufen.
Bei der Abwägung der Gesamtinteressen entscheidet hier das Gericht zugunsten der Privatsphäre des Mieters.
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens interessiert viele Mandanten, aber nicht immer kann hier eine konkrete Einschätzung der Dauer vorgenommen werden.
A. Der Regelfall
Üblicherweise dauert ein Scheidungsverfahren fünf bis acht oder neun Monate. Das ist oft auch von der “Belastung” des zuständigen Familiengerichts abhängig. Die Scheidung kann im Einzelfall aber auch länger dauern oder in erheblich kürzerer Zeit abgewickelt werden. Manchmal liegt die Ursache für die Verzögerung natürlich auch beim Ehepartner, der auf Aufforderungen des Gerichts vielleicht gar nicht oder nur sehr zögerlich reagiert.
B. Ein “verkürztes” Verfahren
Je besser die Vorbereitung ist, desto schneller kann ein Verfahren ablaufen. Herrscht bzgl. aller Punkte Einigkeit gibt es mehrere Varianten, das Verfahren zu “abzukürzen”:
1. Sie treffen vor der Stellung des Scheidungsantrags eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle kritischen Aspekte abdeckt und insbesondere auch den Versorgungsausgleich ausschließt oder in anderer Form regelt.
Die bis 2009 gültige Wartezeit von einem Jahr gilt nicht mehr. Es ist also durchaus möglich zum Notar zu gehen, alles zu regeln, und sobald die Urkunde vorliegt kann der Anwalt den Scheidungsantrag stellen – der sich dann nur noch auf die Scheidung selbst bezieht und damit das Verfahren um mehrere Monate verkürzt.
2. Alternativ kann – wenn es sich anbietet – im Scheidungsverfahren die Zustimmung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Dies kann aber auch nur dann funktionieren, wenn der andere Ehepartner auch anwaltlich vertreten ist und wenn beide Ehepartner während der Ehe ungefähr gleich hohe Anwartschaften haben.
Wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war (bis zu 3 Jahre) findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Ein solches Verfahren ist dann auch kürzer. Nach kurzer Ehe ist also im Normalfall auch die Scheidung etwas kürzer.
Lassen Sie sich ausführlich durch Scheidungsanwalt Pieconka in Würzburg beraten: Kontakt
Der Clickbank-Spam von Anke Unger, Yvonne Koch und anderen
Schon seit Monaten werden die Postfächer mit SPAM-Mails dubioser Anbieter von allerlei „Produkten/Büchern“ beglückt, die sich z. B. beziehen auf
Die Ursache des vorzeitigen Samenergusses
Wenn deine Freundin dich verlassen hat…
Die wirkliche Ursache von Hämorrhoiden
Die Wahrheit über Pilzinfektionen – hier soll man das zweifelhafte Buch „Schluss mit Pilzinfekten (TM)“ von Linda Allen kaufen
Die Post kommt von Ute Krause, Anke Unger, Yvonne Koch, Marie Gruenewald und anderen. Die automatischen SPAM-Filter sind hier scheinbar oft überfordert.
Überwiegend wird zu Produktseiten mit nicht identifizierbaren „.me“-Domains in den mails verlinkt. Ein brauchbares Impressum fehlt immer.
Selbst beim Bestellvorgang über die Clickbank erfährt man immer noch nicht, wer jetzt eigentlich der Verkäufer ist und oft nicht einmal, um welches Produkt es sich nun genau handelt.
Bei derartigen Angeboten ist daher höchste Vorsicht geboten! Gewährleistungsansprüche und sonstige Verbraucherrechte nach deutschem Recht können in der Regel nicht geltend gemacht werden.
Die „Clickbank“ ist zwar wohl prinzipiell ein „seriöses“ Geschäftsmodell, aber da über diese Plattform fast jeder – weitestgehend anonym – Müll verkaufen kann, wohl doch weniger eine seriöse Plattform. Ob man abgezockt wird und ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, wird offenbar in keiner Weise geprüft.
Das Nachlaßgericht und die Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
Von besonderer Bedeutung im Erbrecht ist das Nachlaßgericht, denn jede letztwillige Verfügung ist zu eröffnen, wenn sich nur irgendwelche Anhaltspunkte ergeben, daß sie äußerlich oder dem Inhalt nach eine solche darstellt. Dabei erfolgt bei der Eröffnung keine Nachprüfung der Wirksamkeit der Verfügung.
Die Eröffnung geschieht auch, damit die Beteiligten Gelegenheit bekommen, ihre Rechte zu wahren. Entwürfe sind nicht maßgeblich (werden nicht eröffnet).
Das Nachlaßgericht muß immer die Urschrift eröffen, bei mehreren Urschriften alle Urschriften. Wenn nun eine Urschrift nicht mehr vorhanden ist (oder z.B. nicht aus dem Ausland beschafft werden kann) dann geht auch eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift, jedoch keine einfache Kopie oder Abschrift. Im Ausnahmefall kann allerdings ggf. eine Kopie das Erbrecht beweisen, auch wenn sie in der Regel nicht eröffnet wird.
Vor einer Eröffnung kann auch kein Erbschein erteilt werden.
Bei der Eröffnung bekannte mögliche Pflichtteilsberechtigte werden in der Regel durch das Nachlaßgericht über ihrer Rechte grob informiert. Jeder bei der Eröffnung nicht erschienene Beteiligte bekommt aber nur von dem Inhalt Kenntnis, der ihn betrifft. So erfährt z.B. ein Vermächtnisnehmer nichts über etwaige andere Vermächtnisse oder andere „Elemente“ des Testaments, die ihn nicht betreffen.
Wie kommen die Testamente überhaupt zum Nachlaßgericht?
Wenn der Erblasser gestorben ist, muß jede Verfügung von Todes wegen, die sich nicht schon beim zuständigen Nachlaßgericht oder einem Amtsgericht befindet, unverzüglich beim Nachlaßgericht abgeliefert werden (dies ergibt sich aus § 2259 BGB).
Es gibt hier also eine Ablieferungspflicht!
Weitere Informationen finden Sie unter Erbrecht und allgemein natürlich einiges auf Erbrecht Würzburg! Welche konkrete Unterstützung Ihnen hier angeboten wird, finden sie bei den Details. Bei weiteren Fragen können Sie auch gerne anrufen unter 0931-46079111 – Rechtsanwalt Pieconka.
Abmahnungen durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Track by Track Records UG
Abgemahnter Titel: Michael Mind Project – „Show me love (Official Festival Mix)“
Aktuell mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma Track by Track Records UG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung wegen der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Werken in Tauschbörsen/Filesharing-Systemen, wie z.B. BitTorrent, eMule eDonkey und anderen, ab.
Der behauptete Anspruch beruht angeblich darauf, daß urheberrechtlich geschützte Werke zum Download bzw. hauptsächlich zum Upload angeboten werden/wurden.
Dabei sind inzwischen wohl auch diveres Handy-Apps zum Download über das heimische WLAN verwendet worden.
Der hier abgemahnte Titel befindet sich auch auf einem Sampler, wie VA Club Sounds Vol. 67. Auf einem solchen Sampler sind in der Regel weitere Titel, die anderen Rechteinhabern zuzuordnen sind.
Wenn also eine Abmahnung nur wegen dieses einen Titels erfolgt, sind weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und andere Kanzleien möglich.
Recht interessant ist, daß bei diesen jüngsten Abmahnung von FAREDS lediglich eine „Zahlungserklärung“ über einen Vergleichsbetrag von 389,50 EUR beiliegt, für die viel wichtigere (und verlangte!) strafbewehrte Unterlassungserklärung aber jeder Entwurf fehlt.
Ob darin eine neue Taktik zu sehen ist, nach Abgabe der Zahlungserklärung und Zahlung, dann zusätzlich noch über eine einstweilige Verfügung Geld zu machen, ist bisher nicht bekannt. Seltsam bleibt es.
Welches Unternehmen und welche Software die Track by Track Records UG eingesetzt hat, um den angeblichen Rechtsverstoß ermitteln lassen, wird ebenfalls nicht angegeben. Lediglich der Dateiname und der so genannte HASH-Wert der Datei, mit der die Rechte verletzt worden sein sollen, wird genannt.
Über die ermittelte IP-Adresse wurde die Anschrift der Anschlußinhaber auf Gerichtsbeschluß des Landgerichts Köln von seiten der Telekom herausgegeben und es kam zu den Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschafts mbH.
Das Ganze erscheint recht merkwürdig im bisherigen Kontext von Abmahnungen und stellt ein eher unübliches Vorgehen dar. Wenn Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten, suchen Sie VOR jeder Kontaktaufnahme mit dem Gegner auf jeden Fall anwaltlichen Rat! Geben Sie keine Erklärungen ungeprüft ab! Wenn Sie von FAREDS eine Abmahnung mit dem Entwurf einer Unterlassungerklärung erhalten haben, wäre deren Inhalt interessant, da Rechtsanwalt Pieconka bisher nur Fälle ohne eine solchen bekannt geworden sind.
Homoscheidung – Aufhebung eine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Nicht nur Ehen werden geschieden, sondern auch Lebenspartnerschaften aufgehoben. Das geht ggf. sogar ohne Anwaltsbesuch. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften lassen sich in der Regel einfach „online“ auflösen, wobei natürlich nur die Vorbereitung online, per e-mail, Fax und Telefon abgewickelt wird. Zum Gerichtstermin müssen natürlich auch hier persönlich erscheinen.
Das Aufhebungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 oder auch 5 Monate:
Sie teilen die notwendigen Daten online mit und schicken die Vollmacht zu.
Der Aufhebungsantrag wird für Sie eingereicht.
Im Gerichtstermin erfolgt die Aufhebung dann mit Rechtsanwalt Ulf Pieconka oder einem beauftragten Anwalt.
Mit dem rechtskräftigen Aufhebungsbeschluß ist dann die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft erledigt.
Vor Durchführung des Verfahrens können Sie einen Kostenvoranschlag per e-mail (kostenfrei) bekommen.
Das Verfahren ist um so einfacher, je einiger sich beide Lebenspartner/innen hinsichtlich der Aufhebung un der Folgesachen wie Unterhalt, Hausratsteilung und sonstige Vermögensteilung sind.
Aus Kostengründen und vielleicht auch zur Beschleunigung kann hier eine Vereinbarung vor der Einreichung des Aufhebungsantrages getroffen werden.
Auch dafür kann die Trennungszeit genutzt werden.
Die gesamte Kommunikation kann weltweit per e-mail abgewickelt werden, also auch aus dem Ausland. Lediglich zum Aufhebungstermin ist dann ein Besuch des deutschen Familiengerichts notwendig.
Nähere Informationen erhalten Sie von Rechtsanwalt Ulf Pieconka auch gerne telefonisch und per e-mail. Nehmen Sie einfach Kontakt auf: Kontakt
Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet aktuell Abmahnungen für das Werk „Kontor Top of the Clubs Vol.62“ für die angebliche Rechteinhaberin, die DigiRights Administration GmbH. Es werden als „Vergleichsangebot“ 2400,– EUR als Schadenersatz und Anwaltsgebühren verlangt. Es sind auch Personen im Raum Würzburg betroffen.
Angeblich ist seine Mandantschaft Inhaberin des „ausschließlichen Rechts, das Musikalbum Kontor Top of the Clubs Vol.62 im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen. öffentlich zugänglich zu machen“. Es handelt sich also keineswegs um ein Unternehmen, welches unmittelbar die Rechte der Musikproduzenten oder der Bands vertritt, sondern um eine allein (oder zumindest auch) zu dem Zweck von Abmahnungen gegründete GmbH. Sie hat angeblich Ihren Sitz in Darmstadt.
Das hier betroffene Filesharing-Netzwerk war Bittorrent.
Auch sei deutlich darauf hingewiesen, daß im Falle einer Abmahnung von Ihnen keine Erklärung ungeprüft abgegeben werden sollte. Auch Zahlungen vor einer ausführlichen Beratung beim Anwalt können sehr gefährlich sein, da sie als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Eine Zahlung beendet zudem einen Rechtsstreit nicht, wenn nicht eine entsprechende Vergleichsvereinbarung getroffen wird!
Wenn Sie ein entsprechendes oder ähnliches Abmahnschreiben erhalten haben, lassen Sie sich auf jeden Fall hinsichtlich des weiteren Vorgehens anwaltlich beraten.
Betrug mit Familienscheidungsvereinbarung – Huan Song und ihr „divorce settlement“
Ein wieder einmal dreister Betrugsversuch, um Anwälte zu Zahlungen mit gefälschten Schecks zu bewegen, kam per e-mail. Eine Frau Huan Song, angeblich aus Korea und derzeit in Japan lebend, benötigt Hilfe um ihre Scheidungsvereinbarung durchzusetzen. $ 670,600.00 Dollar sollen eingefordert werden.
Der Betrag wurde erst in einer zweiten e-mail erwähnt, der auch noch einige (auf einen ersten Blick) echt wirkende Dokumente beigefügt waren. Eine Heiratsurkunde, ein „Separation agreement“, und ein „decree of divorce“, sowie ein „passport“ waren dabei. Auf einen zweiten Blick war dann jedoch schnell erkennbar, daß man hier schlecht mit Photoshop gearbeitet hat. Die Namen und Daten auf den Dokumenten wurden ausgetauscht. Der „Passport“ hat eine merkwürdig scharfe Schrift bei den persönlichen Daten und Verfärbungen dahinter – die Originaldaten wurden übermalt und neue eingetragen. Auch die Schriftart ist die falsche und auch sonst passen einige Details nicht, wie schlecht freigestellte/retouchierte Haare und Anpassung des Hintergrundes des Fotos an die Ausweisfarbe …
Als Anwalt ist man ja durchaus bereit, auch für Mandanten im Ausland tätig zu sein, was im Erbrecht und im Familienrecht nicht so selten ist.
Aber bei offensichtlichen Fälschungen und seltsam hohen Beträgen läuten dann doch die Alarmglocken schnell. Eine kurze Recherche vor weiterer Korrespondenz bestätigte dann auch den Verdacht, daß hier das bekannte Spiel läuft:
potentieller Mandant in Not braucht Hilfe
angebliche hohe Forderung
alles läuft Anfangs bestens
Tätigwerden des Anwalts
etwaig angeforderter Vorschuß bleibt aus
„Gegner“ (Komplize) übermittelt gefälschten oder nicht gedeckten Scheck
Bank kennt sich mit ausländischem Scheck nicht aus – schreibt unter Vorbehalt den Scheck dem Konto gut (dadurch entstehen bereits ggf. hohe Gebühren!)
Anwalt soll echtes Geld überweisen – oder überweist sogar
Anwalt stellt fest, daß der Scheck platzt/nicht gedeckt oder komplett gefälscht ist …
Hier das Originalanschreiben in Deutsch:
Mein Name ist (Huan Song), wünschte ich, eine Verachtung Petition gegen meine Ex-Ehepartner
(Shan Song), die in Ihrem Land für Verstöße gegen die Gerichtsbeschluss in Bezug auf die
Zahlung von Familienscheidungsvereinbarung liegt einreichen. Bitte geben Sie, wenn Sie solche
Fall zu behandeln, damit ich Ihnen mehr Details liefern
Hier in Englisch (in der gleichen e-mail):
Dear Attorney,
My name is Huan Song, i wish to file a contempt petition against my ex-spouse (Shan Song) who
resides in your jurisdiction for breaching the court decree with regards to payment of family
divorce settlement. Please advise if you handle such case to enable me furnish you with more
details.
I will also need a referral email address if this is not your field of practice.
I look forward to your response.
My Regards,
Huan Song
Hier die zweite e-mail: (Auszug)
Wir waren verheiratet und in Südkorea mit 4 Kindern, mein Ex-Mann (Shan Song), um Ihr Land ( Würzburg, Deutschland) verlegt geschieden, er ist ein Geschäftsmann, in Immobilien-Management ist er, wir beide unter einer Trennungsvereinbarung vereinbart eingebaut, verschmolzen in und machte Teil der Gerichtsbeschluss für eine Regelung des Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, und medizinische Unterstützung von $ 941,100.00 Dollar, er mich bezahlt hat $ 270,500.00 Dollar aber immer noch wegen $ 670,600.00 Dollar und die vereinbarte Zeit für die Fertigstellung der Zahlungs lange abgelaufen ist .
We were married and divorced in South Korea with 4 children, my ex-husband Shan Song relocated to your country ( Würzburg, Germany), he is a business man, he is into Real Estate Management, we both agreed under a separation agreement incorporated, merged into and made part of the court decree for a settlement of child support, spousal support, and medical support of $941,100.00 USD, he has paid me $270,500.00USD but still owing $670,600.00 dollars and the stipulated time for completion of payment has long elapsed.
Nun es kann nur davor gewarnt werden, auf diese oder ähnliche Nachrichten zu reagieren. Diverse Quellen berichten von ähnlichen Schreiben, mit anderen oder den gleichen Namen und es werden hier wohl für die Fälschungen echte Gerichtsschreiben und Unterschriften mitunter bekannter Anwälte mißbraucht.
Das neue Punktesystem und der Bußgeldkatalog zum 1. Mai 2014 – Änderungen
Während vieles einfacher wird und auch einige „Punktedelikte“ entfallen, wird es in einigen Bereichen auch gefährlicher, denn ein Punkt ist bei bestimmten Delikten jetzt auch schneller zu bekommen. Das neue Punktesystem und der Bußgeldkatalog in seiner aktuellen Fassung bringen einige Neuerungen.
Besonders erwähnenswert ist hier das Handyverbot und ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Hier gibt es für jeden Verstoß auch einen Punkt. Kommen dann noch ein paar andere Delikte hinzu, ist der Führerschein schnell weg … Die „Tilgungsfristen“ wurden zudem etwas verlängert.
Das neue System gliedert sich wie folgt:
1 – 3 Punkte = Vormerkung
4 – 5 Punkte = Ermahnung
6 – 7 Punkte = Verwarnung
8 Punkte = Entzug der Fahrerlaubnis
Der „alte“ Kontostand wird entsprechend auf den neuen umgerechnet.
Dadurch, daß die Verwarnungsgeldobergrenze von 35 Euro auf 55 Euro und die Grenze für die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister von 40 Euro auf 60 Euro angehoben wurde, sind auch zahlreiche Bußgeldregelsätze an diese neuen Grenzen angepaßt worden. Hinsichtlich der Abstandsverstöße sind nunmehr drei Geschwindigkeitskategorien zu unterscheiden – inhaltlich hat sich sonst dort nichts geändert.
„Gefährliche“ Verstöße sind nunmehr auch früher mit Punkten bedroht. Jeder Rotlichtverstoß führt zu mindestens einem Punkt (auch ohne Gefährdung). Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken an unübersichtlichen Stellen wurde von 40 Euro auf 60 Euro und die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Halten oder Parken an Feuerwehrzufahrten von 50 Euro auf 65 Euro erhöht. Dies führt also jeweils auch zu einem Punkt. Hier eine kleine – nicht vollständige – Übersicht der aktuellen Regelungen (ohne Gewähr):
Verstoß
Punkte
Fahrverbot
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
(innerorts)
21 – 25 km/h
26 – 30 km/h
31 – 40 km/h
41 – 50 km/h
51 – 60 km/h
61 – 70 km/h
1
1
2
2
2
2
–
–
1 Monat
1 Monat
2 Monate
3 Monate
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
(außerorts)
21 – 25 km/h
26 – 30 km/h
31 – 40 km/h
41 – 50 km/h
51 – 60 km/h
91 – 70 km/h
71 – 80 km/h
81 – 90 km/h
91 – 100 km/h
Unterschreiten des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug
(bei mehr als 130km/h)
5 m
10 m
15 m
20 m
25 m
2
2
2
1
1
3 Monate
2 Monate
1 Monat
–
–
Rotlicht mißachtet
–
mit Gefährdung
mit Sachbeschädigung
1
2
2
–
1 Monat
1 Monat
Rotlicht mißachtet
(bei Rotphase > 1sek)
–
mit Gefährdung
mit Sachbeschädigung
2
2
2
1 Monat
1 Monat
1 Monat
Diverses
Handyverstoß
Verstoß gegen die erforderliche Bereifung oder die Winterreifenpflicht
1
1
–
–
Die Anpassungen sind sehr vielfältig. Hier die offizielle Übersicht des BMVI: Bußgeldkatalog
Bei entsprechenden Verstößen kann ggf. Rechtsmittel bei Bußgeldbescheid oder bei anderen Maßnahmen eingelegt werden. Erfolgversprechend sind diese, wenn gerade kein „Regelfall“ vorliegt oder die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat tatsächlich nicht begangen wurde.
Jede Facebook-Fanseite, nahezu jede Gruppe sowie auch einige nicht ausschließlich private Profile, sind impressumspflichtig.
Bisher ist es schwierig, hier den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, da Facebook hier keine brauchbaren Funktionen zur Verfügung stellt. So war es bisher notwendig, eine Impressum-App einzusetzen und zusätzlich weitere Angaben zu machen und/oder einen Link zum Impressum auf der normalen Homepage zu setzen.
Diverse Anbieter von anderen Plattformen haben sich teilweise inzwischen an die gesetzlichen Vorgaben angepaßt und geben Ihren Mitgliedern/Kunden eine entsprechende Möglichkeit, ein entsprechendes Impressum einzurichten (wie z.B. auch die Model-Kartei und einige Anwaltsverzeichnisse).
Der wohl überwiegend deutsche Druck auf Facebook (ähnliche gesetzliche Regelungen gibt es aber auch in der Schweiz und Österreich), hat jetzt zu einer Verbesserung geführt.
Seitenbetreiber können jeweils bei den Informationen zu einer Seite ein Impressumsfeld ausfüllen. Das neue Impressumsfeld wird dann nach der Schritt für Schritt eingeführten Designänderung der Seiten demnächst auch entsprechend besser sichtbar sein.
Achtung: Ob und in wie weit dann das neue Feld und die Platzierung der Information der deutschen Rechtsprechung genügt, bleibt abzuwarten. Von daher wird empfohlen, die alten Lösungen zunächst beizubehalten!
Auf jeden Fall ist damit ist ein erfreulicher Schritt getan, der das Risiko einer Abmahnung deutlich reduzieren dürfte – aber derzeit auch erhöht. Es kann sich niemand mehr „herausreden“, da das Feld beim Erstellen einer Seite deutlich sichtbar ist.
Voraussetzung ist natürlich, daß die gesetzlich geforderten Angaben dort vollständig sind. Wer auf eine vollständigen Namen, vollständige Anschrift mit Straße und Hausnummer, e-mail oder andere Pflichtangaben verzichtet, wird weiterhin ein hohes Risiko haben.
Wo trägt man die neuen Daten ein?
Seite bearbeiten/Seiteninfo aktualisieren – Feld Impressum – bearbeiten …
Für (öffentlich sichtbare) Gruppen scheint es diese Funktion (noch) nicht zu geben und auch nicht für Profile, die als „Firmenauftritt“ mißbraucht werden (und damit ebenfalls impressumspflichtig sind).
Hier müssen jeweils noch eigene Lösungen „gebastelt“ werden.
Hinweis: Die Impressumspflicht/Anbieterkennzeichnungspflicht gilt generell auch in der Schweiz und in Österreich.