Urteil des BGH zum Vermögensschaden bei fehlendem Internetzugang
Der Bundesgerichtshof hat zum Thema Schadenersatz bei Ausfall des Internetzugangs entschieden:
Leitsatz:
Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.
Az.: III ZR 98/12
Es war hier gegen einen Telekommunikationsanbieter geklagt worden, nachdem bei Tarifwechsel der Anschluß nicht mehr verfügbar war. Zur Höhe des Schadens hat allerdings der BGH keine Angaben gemacht, sondern die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Mithin wird das Internet weitaus höher als ein Fax oder Telefon eingestuft.
Das Urteil: Entscheidung des BGH