Mögliche Folgen einer Pflichtteilsstrafklausel
Das OLG Frankfurt hat entschieden, daß eine Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament nur dann eine Sanktionierung auslöst, wenn es einen tatsächlichen Mittelabfluss gibt.
In dem vorliegenden Fall hatten die Eheleute ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt und ausgenommen, daß dasjenige Kind, das seinen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat, von der Schlusserbschaft ausgeschlossen wird.
Die dritte Tochter hatte jedoch keinen Mittelabfluss aus dem Nachlass erhalten, wodurch die Klausel nicht greift.
Das OLG bestätigte somit die Entscheidung des Nachlassgerichts, dass alle drei Töchter als Erbinnen zu jeweils einem Drittel geworden sind.
So kann also schon ein Halbsatz im Testament erhebliche Bedeutung haben.
vgl. OLG Frankfurt am Main, Az.: 21 W 104/22, Beschl. v. 21.02.2023
Pressemitteilung: OLG Frankfurt