Warnhinweis zu Forderungsschreiben betreffend „lotto2win“
Es liegen Hinweise auf Schreiben vor, in denen ein angeblicher Rechtsanwalt Thomas Müller aus Bernkastel‑Kues Forderungen aus einem behaupteten Lotterievermittlungsvertrag geltend macht (in der Regel wohl bei allen 4.772,05 EUR).
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand bestehen erhebliche Zweifel sowohl an der Identität des auftretenden „Rechtsanwalts“ als auch an der Seriosität der Forderung.
Besonders auffällig ist, daß der genannte Rechtsanwalt nach bisherigem Stand nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK auffindbar ist, obwohl dieses gerade der Überprüfung der anwaltlichen Zulassung dient. Auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, das für zugelassene Rechtsanwälte grundsätzlich vorgeschrieben ist, war nach den bisherigen Recherchen nicht ersichtlich.
Unter der zweiten genannten Anschrift in Hagen residierte wohl bereits eine andere falsche Anwältin Fatma Karadayi-Tysper deren Webseite aktuell nicht erreichbar ist, die aber auch schon durch dubiose Forderungsschreiben aufgefallen ist. Sie hatte wohl auch eine „Filiale“ bei RA Thomas Müller …
Hinzu kommt, dass das geschilderte Forderungsschreiben zwar eine Forderungsaufstellung enthält, jedoch keine Bankverbindung des Anwalts oder der angeblichen Forderungsinhaberin angegeben ist.
Zugleich wird teils behauptet, frühere Abbuchungen vom Konto der Mandantin hätten nicht funktioniert. Diese Widersprüchlichkeit ist zumindest ungewöhnlich und gibt zusätzlichen Anlass zur Vorsicht.
Durch die gewollte direkte Kontaktaufnahme soll wohl verhindert werden, daß ein Konto oder eine Zahlungsmöglichkeit bekannt wird. „Geschädigte“ berichten, daß ohne „Fallnummer“ auch telefonisch keine Bankverbindung mitgeteilt wird.
Es scheinen sich die Hinweise zu bestätigen, daß auf der zugehörigen Website Fotos und Profile real existierender, tatsächlich aber anderer Personen verwendet werden. Dies ist ein weiteres gewichtiges Indiz gegen die Authentizität des gesamten Auftritts.
-
Das dort portraitierte „Anwaltsporträt“ eines Thomas Müller entspricht in Wahrheit einem anderen, realen Rechtsanwalt (Andrew Brownstein, Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, USA). Es wird also offenbar das Foto eines völlig anderen Juristen verwendet, ohne dass ein Zusammenhang zum behaupteten „RA Müller“ besteht.
-
Eine angeblich ebenfalls in der Kanzlei tätige „Lena Wuschanski“ ist als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin nicht auffindbar. Das verwendete Foto entspricht vielmehr einer anderen Person aus einer ausländischen Kanzlei (Corporate Associate Kailey Flanagan, Wachtell, Lipton, Rosen & Katz).
Die verwendete Website wirkt zudem nach ihrem Gesamteindruck sehr neu und inhaltlich auffällig.
Betroffenen ist daher anzuraten, entsprechende Schreiben nicht ungeprüft hinzunehmen, keine vorschnellen Zahlungen zu leisten und keine weiteren persönlichen oder bankbezogenen Daten der Kanzlei preiszugeben.
Ggf. sollten zunächst sollten die anwaltliche Zulassung, der behauptete Vertragsschluss und die Anspruchsgrundlage sorgfältig überprüft werden.
Update 20.07.26: In der Folge dieses Schreibens tauchte ein falscher „Gerichtsvollzieher“ bei der Mandantin auf. Er hatte einen wohl gefälschten Ausweis. Einen Gerichtsvollzieher mit dem angegebenen Namen ist beim zuständigen Gericht nicht bekannt!
Letztes Update: 27.07.2026:
Die Forderungshöhe scheint in allen Schreiben bei 4.772,05 EUR zu liegen. Das erscheint ebenfalls wenig glaubwürdig, da typischer Weise Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen werden und die Forderungen daher voneinander abweichen müßten.
Teilweise stimmen die angegebenen Endziffern der angeblichen Konten von denen man abbuchen wollte, teilweise haben sie nie existiert. Der vermutlich „gekaufte“ Datenbestand war da wohl etwas unvollständig …
Auch die aktuelle Website von „lotto2win“ ist offensichtlich sehr neu und hat 2023 noch nicht existiert.
Zahlreiche Empfänger der im Wesentlichen identischen Schreiben bestätigen, daß es die behaupteten telefonischen Verträge nicht gab. Der angebliche Rechtsanwalt Thomas Müller ist wohl nicht einmal Mieter in dem Gewerbegebäude in dem sich seine Kanzlei befinden soll (laut einer angeschriebenen Person). Mindestens eine Person wurde auf das Schreiben hin sogar von einem wohl ebenfalls falschen Anwalt angerufen (Mobilfunknummer) und zur Zahlung aufgefordert.





















