Keine Corona-Beschränkungen mehr (Update Januar 2023)
Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen. Es gilt mehr oder weniger Landesrecht und das Hausrecht des jeweiligen Geschäfts, der Institution, Behörde, Freizeiteinrichtung u.a..
Für unsere Kanzlei gilt folgendes:
Kommen Sie zu einem persönlichen Gespräch – wenn Sie dies wünschen – mit einer Mund-Nasen-Maske.
Selbstverständlich wird dann auch unsererseits eine Maske getragen.
Voraussetzung für das Gespräch ist ein Maske aktuell nicht mehr.
Für Gerichtstermine gelten die Bestimmungen des jeweiligen Gerichts – im Saal die des Richters.
Bei der bayerischen Justiz gilt aktuell keine FFP-2-Maskenpflicht mehr.