Diesmal gingen gleich 4 e-mails mit Werbung von einem angeblichen Thomas Lipke ein, der angeblich für die Firmen WebProgress arbeitet, die Internetseiten optimieren will.

Unter zwei verschiedenen Web-Adressen soll die Firma zu finden sein, die zwar eine Telefonnummer, aber kein vollständiges Impressum hat. Die Domains sind auf dubiose namenlose Firmen registriert. Erstaunlicherweise sind gerade diese Domains keinesweg optimiert … und auch die angeblich zufriedenen Kunden findet Google nicht … Aber das nur am Rande.

Schon eine einzige Werbe-E-mail kann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Bundesgerichtshof

UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1 Ai, § 1004 Abs. 1 Satz 2

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

BGH, Beschluss vom 20. 5. 2009 – I ZR 218/07 – E-Mail-Werbung II; OLG Frankfurt a. M. (Lexetius.com/2009,2183)

Damit wären eigentlich 4 Abmahnungen fällig – jede mit einem Streitwert von 3.000 bis 4.000 EUR. Nur lohnt sich das bei der mutmaßlichen Briefkastenfirma ohne echten Inhaber wohl eher nicht. Allerdings sollte natürlich auch diesem massiven Spamming Einhalt geboten werden … zumal das „Pauschalangebot“ (ohne daß dieses näher definiert wird) doch sehr wenig Vertrauen erweckt.

Der BGH hat eindeutig festgestellt:

Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156). Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung beeinträchtigt regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens.

Jeder Unternehmer oder auch Existenzgründer sollte auf jeden Fall sehr vorsichtig sein, wem irgendwelche Werbung geschickt wird!

Es wäre natürlich schön, wenn diesem Treiben von Herrn „Lipke“ durch einige Verfahren ein Ende gesetzt würde, aber die wenigsten werden bereit sein, wegen dieser „Belästigung“ Zeit und Geld einzusetzen. Ernsthafte Kunden werden wohl kaum auf das unspezifizierte Spezialangebot eingehen, da sie ja quasi eine „Katze im Sack“ kaufen würden bzw. nicht klar ist, wer da eigentlich der Vertragspartner ist.
Es werden ja wohl bewußt keine de-Domains von den Firmen verwendet, da man bzgl. dieser den Inhaber feststellen könnte.

Bleibt zu hoffen, daß vielleicht der eine oder andere Konkurrent dieses zweifelhaften Weboptimierers doch etwas unternimmt.