Scheidungsverfahren beim Amtsgericht Gemünden
Immer wieder ist man als Anwalt aus Würzburg natürlich auch im Umland unterwegs. So war heute ein längerer Termin wegen einer Scheidung beim Amtsgericht bzw. Familiengericht in Gemünden am Main im Landkreis Main-Spessart.
Ein Scheidungsverfahren kann kurz und schmerzlos sein, aber manchmal ist bis zum Scheidungstermin nicht alles geklärt bzw. Folgesachen strittig.
Durch unvollständige Auskünfte ist hier nun die Frage des Zugewinns noch offen und der nacheheliche Unterhalt, der manchmal zu zahlen ist.
Immerhin konnte im Termin die Teilung des Hausrats erledigt werden, was vorher leider nicht geklappt hatte. Wenn sich bzgl. der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats die Parteien nicht einigen können, so kann auch dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ob dann im Rahmen einer gerichtlichen Verteilung jeder bekommt, was er möchte ist dann völlig offen, weshalb hier immer eine Einigung im Vorfeld anzustreben ist. Zum Hausrat gehören prinzipiell auch Haustiere, weshalb diesbezüglich eine Einigung noch sinnvoller sein kann!
Was manche Anwälte nicht wissen, ist, daß Folgesachen mind. 2 Wochen vor dem Scheidungstermin rechtshängig gemacht werden müssen, sonst fallen sie nicht in den Scheidungsverbund. Wegen des seit dem 01.09.2009 geltenden neuen Rechts muß der Antrag auf Entscheidung von Folgesachen im Verbund spätestens 2 Wochen vor der(mutmaßlich abschließenden) mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache rechtshängig gemacht werden (§ 137 Abs. 2 Satz 2 FamFG).
Hier war gleich in 3 Folgesachen ein entsprechender Antrag notwendig geworden.
Bleibt zu hoffen, daß dann nach Vorliegen der weiteren Auskünfte, die Scheidung ausgesprochen und der Rest geklärt werden kann.