Erst verurteilt, dann wieder auf Diebestour
Diplominformatiker zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – Gesamtstrafe nach Berufung erwartet
Gastbeitrag von Christian Kelle
Würzburg
Im Juli 2012 wurde ein 43-jähriger Informatiker wegen Diebstahls mehrerer Handys und Computerfestplatten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Keine zwei Wochen nach diesem Urteil wurde der Mann in einer Würzburger Buchhandlung erwischt, wie er sich zwei elektronische Bücherlesegeräte ohne zu bezahlen aneignete. Vom Hausdetektiv angesprochen schubste er diesen rüde in ein Regal und wollte fliehen, wurde jedoch von einem Passanten aufgehalten und gestellt. Jetzt musste sich der Wiederholungstäter vor dem Würzburger Schöffengericht wegen räuberischen Diebstahls verantworten.
Der Angeklagte, sein Verteidiger und rund 30 Studenten müssen sich jedoch erst einmal in Geduld üben. Einer der beiden Schöffen taucht nicht auf, weil er angeblich abgeladen wurde. Mit rund einer Stunde Verzögerung geht es schließlich los. Gegen den Urteilsspruch aus dem vergangenen Jahr hat der einst mit großen Worten auftretende angeklagte Mittvierziger Berufung eingelegt, die Ende April verhandelt werden soll. Allerdings wird sich da wohl sein Verhalten schlecht auswirken, welches er kurz nach der ersten Verhandlung an den Tag legte. Kaum verurteilt begab sich der 43-jährige prompt schon wieder auf Diebestour Die Beweise beim Klau der so genannten E-Book-Reader in der Buchhandlung sind dann auch erdrückend: auf Überwachungsaufnahmen ist der Angeklagte klar und deutlich zu erkennen, wie er die beiden Geräte in einen Einkaufskorb legt, in die Kundentoilette verschwindet, anschließend mit leerem Korb zurückkehrt und versucht, den Laden zu verlassen.
Leugnen, wie er es im alten Verfahren wegen der gestohlenen Mobiltelefone machte, wo die Aufnahmen der Überwachungskamera nicht so gestochen scharf waren, erweist sich hier also als zwecklos. Überraschenderweise für das Gericht, welches ihn kennt, gibt er die Tat diesmal unumwunden zu und entschuldigt sich bei dem Detektiv, den er körperlich so angegangen war. „Ich hatte Panik, dachte nur an mich und meine vorherige Verurteilung,“ so der Informatiker. Der habe sein Leben jetzt im Griff, schildert sein Verteidiger. Mittlerweile verheiratet, Inhaber eines kleinen Computerladens mit zwei Angestellten und in psychatrischer Behandlung wegen des Drangs zu Stehlen – das reiche für eine günstigere Sozialprognose bei dem vierzehnfach vorbestraften 43-Jährigen. Die Staatsanwältin fordert aber aufgrund der enormen Rückfallgeschwindigkeit zwei Jahre Haft ohne Bewährung, das Schöffengericht verurteilt ihn schließlich zu 20 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.