Das neue Punktesystem und der Bußgeldkatalog zum 1. Mai 2014 – Änderungen
Während vieles einfacher wird und auch einige „Punktedelikte“ entfallen, wird es in einigen Bereichen auch gefährlicher, denn ein Punkt ist bei bestimmten Delikten jetzt auch schneller zu bekommen. Das neue Punktesystem und der Bußgeldkatalog in seiner aktuellen Fassung bringen einige Neuerungen.
Besonders erwähnenswert ist hier das Handyverbot und ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Hier gibt es für jeden Verstoß auch einen Punkt. Kommen dann noch ein paar andere Delikte hinzu, ist der Führerschein schnell weg … Die „Tilgungsfristen“ wurden zudem etwas verlängert.
Das neue System gliedert sich wie folgt:
- 1 – 3 Punkte = Vormerkung
- 4 – 5 Punkte = Ermahnung
- 6 – 7 Punkte = Verwarnung
- 8 Punkte = Entzug der Fahrerlaubnis
Der „alte“ Kontostand wird entsprechend auf den neuen umgerechnet.
Dadurch, daß die Verwarnungsgeldobergrenze von 35 Euro auf 55 Euro und die Grenze für die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister von 40 Euro auf 60 Euro angehoben wurde, sind auch zahlreiche Bußgeldregelsätze an diese neuen Grenzen angepaßt worden. Hinsichtlich der Abstandsverstöße sind nunmehr drei Geschwindigkeitskategorien zu unterscheiden – inhaltlich hat sich sonst dort nichts geändert.
„Gefährliche“ Verstöße sind nunmehr auch früher mit Punkten bedroht. Jeder Rotlichtverstoß führt zu mindestens einem Punkt (auch ohne Gefährdung). Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken an unübersichtlichen Stellen wurde von 40 Euro auf 60 Euro und die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Halten oder Parken an Feuerwehrzufahrten von 50 Euro auf 65 Euro erhöht. Dies führt also jeweils auch zu einem Punkt. Hier eine kleine – nicht vollständige – Übersicht der aktuellen Regelungen (ohne Gewähr):
Verstoß |
|
Punkte |
Fahrverbot |
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (innerorts) |
21 – 25 km/h 26 – 30 km/h 31 – 40 km/h 41 – 50 km/h 51 – 60 km/h 61 – 70 km/h |
1 1 2 2 2 2 |
– – 1 Monat 1 Monat 2 Monate 3 Monate |
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (außerorts) |
21 – 25 km/h 26 – 30 km/h 31 – 40 km/h 41 – 50 km/h 51 – 60 km/h 91 – 70 km/h 71 – 80 km/h 81 – 90 km/h 91 – 100 km/h |
1 1 2 2 2 2 2 2 2 |
– – – 1 Monat 1 Monat 2 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate |
Unterschreiten des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug (bei mehr als 130km/h) |
5 m 10 m 15 m 20 m 25 m |
2 2 2 1 1 |
3 Monate 2 Monate 1 Monat – – |
Rotlicht mißachtet | – mit Gefährdung mit Sachbeschädigung |
1 2 2 |
– 1 Monat 1 Monat |
Rotlicht mißachtet (bei Rotphase > 1sek) |
– mit Gefährdung mit Sachbeschädigung |
2 2 2 |
1 Monat 1 Monat 1 Monat |
Diverses | Handyverstoß Verstoß gegen die erforderliche Bereifung oder die Winterreifenpflicht |
1 1 |
– – |
Die Anpassungen sind sehr vielfältig. Hier die offizielle Übersicht des BMVI: Bußgeldkatalog
Bei entsprechenden Verstößen kann ggf. Rechtsmittel bei Bußgeldbescheid oder bei anderen Maßnahmen eingelegt werden. Erfolgversprechend sind diese, wenn gerade kein „Regelfall“ vorliegt oder die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat tatsächlich nicht begangen wurde.