Neue Cannabis-Regeln für AutofahrerHanf und joint - dont drive high -Kein Cannabis beim Autofahren

Bereits seit April 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr.
Die abschließende Regelung ist am 22.08.2024 in Kraft getreten.

Der gesetzlich festgelegte Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) liegt nun bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert wurde von einer Expertenkommission empfohlen und entspricht etwa einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille.

Ausnahmen und Sonderregelungen:

  • In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot.
  • Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist verboten und kann zu höheren Strafen führen.
  • Für Medizinische Cannabispatienten gilt: Personen, die Cannabis als verschriebenes Arzneimittel konsumieren, sind von der Grenzwertregelung ausgenommen. Für sie gelten weder der allgemeine THC-Grenzwert noch die Strafverschärfungen im Fall des Mischkonsums mit Alkohol, es sei denn, sie zeigen Ausfallerscheinungen.

Folgen bei Verstößen:

  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.
  • Bei Mischkonsum mit Alkohol droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro.
  • Wiederholte Verstöße können zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen.

Das Gesetz wurde im Zuge der teilweisen Legalisierung von Cannabis eingeführt, um den Konsum zu regulieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Grenzwerte sind allerdings weiterhin umstritten (ob sie tatsächlich zu einer Einschränkung der Fahrtauglichkeit führen oder nur sehr viele Menschen dann mit zu hohen Werten verfolgt werden).
Trotz der Legalisierung bleibt das Fahren unter Cannabiseinfluss streng reguliert, um die Risiken im Straßenverkehr zu minimieren.
Man folgt am besten der Empfehlung des ADAC:

Don’t drive high!

Bildquelle: unstability.ai