Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder
Seit 1.1.2013 gibt es das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.
In diesem Vollstreckungsportal werden durch die Länder die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt.
Für Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgerichte, Insolvenzgerichte und Registergerichte sowie Strafverfolgungsbehörden werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Das zentrale Vollstreckungsgericht für Bayern ist das Amtsgericht Hof.