Google Fonts – Abmahnungen – Datenschutz und DSGVO

Die Verwendung von Google-Fonts dynamisch (nicht auf Ihrem Webspace lokal gespeichert), kann nach dem Urteil des LG München, Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 zu einem Verstoß gegen die DSGVO führen, da die IP-Adresse eines Webseitenbesuchers möglicherweise unverschlüsselt an Google beim Laden der Fonts übertragen wird.

Der im Grunde kaum nennenswerte mögliche Verstoß gegen die DSGVO führt dazu, daß einige Privatpersonen, wie z.B. eine Frau Susanne Schober aus München, dies als „Geschäftsmodell“ mißbrauchen, um die betroffenen Webseiteninhaber zu einer Zahlung von immateriellem Schadenersatz zu veranlassen.

Grundsätzlich sollten Sie – als Betreiber einer Website – die Nutzung von Google Fonts auf Ihren Webseiten sorgfältig überprüfen.
Falls Sie tatsächlich Google Fonts nutzen, sollte diese Nutzung unverzüglich in eine lokale Nutzung geändert werden oder auf die Nutzung ganz verzichtet werden (kann sich auf die Optik der Seite auswirken).

Theoretisch kann bereits vor Aufbau der Webseite (mit dynamischer Verwendung von „Google Fonts“) eine Einwilligung des Webseitenbesuchers eingeholt werden. Dazu gibt es entsprechende Tools

Sollten Sie eine Abmahnung/Forderung erhalten, sollte neben ggf. technischen Support für die DSGVO-konforme Verwendung auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Ohne genaue Prüfung des Sachverhalts sollten Sie keine Zahlung leisten und auch keine Erklärungen abgeben!

Die Personen, die eine Rechtsverletzung behaupten, müssen sie auch nachweisen. Es darf nicht einfach nur behauptet werden, daß gegen das Datenschutzrecht verstoßen wurde.
Bei einer verschlüsselten Übertragung der IP-Adresse des angeblich Geschädigten, dürfte gar kein datenschutzrechtlicher Verstoß gegeben sein.

Zudem kann ein systematisches Vorgehen der Privatperson beim Besuch entsprechender Webseiten zur reinen persönlichen Bereicherung gegen § 242 BGB (Treu und Glauben) verstoßen, da die entsprechende Person in erster Linie nicht schutzwürdige Interessen verfolgt.

Man könnte sogar – je nach Einzelfall – einen Versuch der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung annehmen. 

Technische Hilfe z.B. für Wordpress-Seiten: Google Fonts nicht mehr datenschutzkonform