Corona-Update – Anwaltstermine – Mandanten
Aktuell sind die Maßnahmen wegen Covid-19/Corona wieder streng (Stand Dezember 2021).
Anwaltstermine dürfen IMMER stattfinden! Sie sind mit einem notwendigen Arztbesuch vergleichbar.
Nicht nur bei häuslicher Gewalt oder in anderen Notfällen im Familienrecht, sondern auch in allen normalen Fällen von Scheidung/Trennung sind Termine möglich. Das gilt natürlich auch im Erbrecht und den anderen Rechtsgebieten.
Rechtsanwälte müssen natürlich auch für die erforderliche Sicherheit bei persönlichen Besprechungsterminen Sorge tragen.
Sie können einen persönlichen Termin vereinbaren, wenn Sie sich gesund fühlen. Ähnlich wie beim Einkaufen sind Sie gebeten, eine Mund-Nasen-Maske (FFP2) zu tragen.
Ein Mindest-Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. Die Einhaltung der 3G-Regelung ist erwünscht. Sie sollten genesen, geimpft oder aktuell negativ getestet sein.
Kommen Sie möglichst allein und aktuell auch ohne Kinder.
Bei mehr als 2 weiteren Personen im Besprechungsraum kann der Mindestabstand ggf. nicht mehr garantiert werden, weshalb aktuell keine persönlichen Besprechungen mit mehr als 2 weiteren Personen stattfinden können.
Telefonisch und online per e-mail u.a. ist natürlich immer eine Beratung/Vertretung möglicht.
Aktuelle Infos zu Bayerischen Maßnahmen finden sie hier:
https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Offizielle Verkündungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/