Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäss

Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Tage festgestellt, daß die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess
verfassungsgemäß ist, allerdings informelle Absprachen unzulässig sind.

Damit wurde in erster Linie an der gesetztlichen Regelung festgehalten, allerdings die Praxis doch sehr kritisiert und insoweit bekamen auch die Beschwerdeführer Recht. Ihre Urteile wurden aufgehoben. Wie der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist, ist eine Verurteilung dann verfassungswidrig, wenn sie auf Grundlage eines ungeprüften Formalgeständnisses erfolgte.

Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten. Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und das Verständigungsgesetz nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken. Unterbliebe dies, träte ein verfassungswidriger Zustand ein.