Wie bekomme ich meinen Pflichtteil? Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Diese zwei Fragen werden immer wieder gestellt. Daher hier einmal eine kurze Zusammenfassung:
Wie bekomme ich meinen Pflichtteil?
Ein Pflichtteil ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil am Nachlass, der den nächsten Angehörigen zusteht, auch wenn der Verstorbene in seinem Testament andere Regelungen getroffen hat, also sie ggf. enterbt hat. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Um Ihren Pflichtteil geltend zu machen, müssen Sie zunächst einmal sicherstellen, dass Sie tatsächlich pflichtteilsberechtigt sind. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Abkömmlinge (Kinder, Enkel) sowie der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen.
Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, müssen Sie innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls Ihren Pflichtteil gegenüber dem Erben oder dem Nachlassverwalter geltend machen.
Um Ihren Pflichtteil zu berechnen, müssen Sie den Wert des Nachlasses ermitteln und davon die Schulden und die Kosten der Bestattung abziehen. Von dem verbleibenden Betrag steht Ihnen dann die Hälfte zu.
Daher ist es immer erforderlich, die gesetzliche Erbfolge genau zu ermitteln.
Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat, kann es sein, dass Ihr Pflichtteil geschmälert ist. In diesem Fall kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden. Dieser Anspruch ermöglicht es, dass Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurden, in den Pflichtteil mit einbezogen werden.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Erbquoten der Pflichtteilsberechtigten auch tatsächlich gewahrt bleiben.
Schwierig kann hier manchmal der Nachweis von Schenkungen sein.
Weitere Infos: Pflichtteilsrecht
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